20.09.2018 - 6.3 2. Nachtragshaushalt der Gemeinde Dabel für das...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Begründung:

Die Gemeindevertretung hat gemäß § 48 Abs. 2 Ziffer 2 KV M-V eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn

  • im Ergebnishaushalt bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen bei einzelnen Aufwandspositionen in einem im Verhältnis zu den Gesamtaufwendungen erheblichen Umfang getätigt werden sollen oder müssen; entsprechendes gilt im Finanzhaushalt für Auszahlungen oder
  • bisher nicht veranschlagte Auszahlungen für Investitionen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen,

Als erheblich im Sinne des § 48 Abs. 2 Ziffer1 bis 4 KV M-V sind bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen bei einzelnen Aufwandspositionen, Auszahlungen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sowie unabweisbare Aufwendungen und Auszahlungen für Instandsetzungen an Bauten und Anlagen, wenn sie 100.000 € nicht übersteigen

 

 

Herr Dally:

Zum 01.01.2012 wurde die Umstellung des Haushaltsrechts von der Kameralistik zur doppelten Buchführung vollzogen, damit ist nun der siebte Haushalt nach doppischen Regeln erstellt worden. Die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2012 ist festgestellt und geprüft. Die Jahresrechnungen 2012, 2013, 2014 und 2015 sind erstellt und geprüft. Die Jahresrechnung 2016 wird bis zum 30.06.2018 erstellt und geprüft.

Der Haushalt 2018 weist im Ergebnishaushalt vor Rücklagenentnahme ein negatives Jahresergebnis in Höhe von -106.000 €(bisher -89.400 €) aus. Nach Rücklagenentnahme wird der Haushaltsausgleich jedoch erzielt. lm geplanten Finanzhaushalt 2018 wird ein Saldo von -11.700 €(bisher -130.600 €) ausgewiesen, welcher für die Finanzierung der ordentliche Tilgung nicht ausreicht. Unter Einbeziehung der positiven Vorträge ist der Finanzhaushalt 2018 ausgeglichen. Bis zum Ende des Finanzplanungszeitraumes wird der Haushaltsausgleich im Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt dargestellt.


Die ursächlichen Faktoren für den Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung sind im

Ergebnishaushalt:

  • höhere Kosten für die Betreuung der Kinder in den Kindertagesstätten
  • höhere Kosten für die Unterhaltung der Straßen
  • höhere Kosten für den Winterdienst
  • Geringwertige Wirtschaftsgüter in der Grundschule

und im

Finanzhaushalt(nur Investitionen):

  • Kosten für den Ausbau des Ringweges an der W.-Pieck-Straße

Der Investitionsplan sieht für das Haushaltsjahr 2018 Auszahlungen in Höhe von 202.900 €(bisher 89.200 €) vor. Dem stehen Einzahlungen in Höhe von 201.900 €( bisher 129.700 €) entgegen.

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die 2.Nachtragshaushaltssatzung 2018.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

dafür:

        9

dagegen:

         1

enth.:

         0

 

 

Beschluss gefasst wie vorgeschlagen

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://sternberg.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=3679&TOLFDNR=33087&selfaction=print