13.12.2018 - 6.4 Beschluss über die Auslegung der Planungsunterl...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Schüttpelz-Brandt. Entwurf, der vorgelegt werden soll ist nicht perfekt zur Auslegung. Er ist aus seiner Sicht zu einseitig betrachtet. Er verweist erneut darauf, dass es eine Avriantenprüfung geben sollte.

Herr Edlich erklärt, dass es wichtig ist auszulegen. Hier können alle einsehen und Änderungsvorschläge unterbreiten.

Wichtig Fristen beachten und Möglichkeit der Bekanntgabe (nicht nur im Amtsblatt)

     Auch im Gemeindehaus auslegen um ein Protokoll zu haben. Ob diese Möglichkeit besteht muss zunächst geprüft werden.

 

Bekanntmachung im Januar Auslegung vom 01.02. – 28.02.2019

 

Begründung:

Die Gemeinde Dabel beabsichtigt die Straße „Am Mattenstieg“ den heutigen gültigen gesetz- lichen Vorschriften und den örtlichen Gegebenheiten und Bedingungen entsprechend auszu- bauen. Im Rahmen der Planungsphase der Entwurfsplanung soll eine frühzeitige Bürgerbeteiligung und Unterrichtung der Träger öffentlicher Belange erfolgen. Die Planungsunterlagen bestehend aus Erläuterungsbericht und Planzeichnungen sollen öffentlich ausgelegt werden. Während der Auslegung können die Stellungnahmen abgegeben werden, über die die Gemeindevertreter im Rahmen der Abwägung entscheiden kann. Die Bekanntmachung der Auslegung erfolgt im Amtsblatt im Januar 2019.

 

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Dabel beschließt, die Entwurfsplanung für den Ausbau der Straße „Am Mattenstieg“ öffentlich auszulegen. Die Fristen, Termine und der Ort der Auslegung werden im Januar 2019 im Amtsblatt des Amtes Sternberger Seenlandschaft bekannt gemacht.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

dafür:

         6

dagegen:

         1

enth.:

        1

 

Beschluss gefasst wie vorgeschlagen