22.03.2018 - 7.5 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der St...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Begründung:

 

Auf Anraten der Finanzverwaltung und der vergangenen Beschlussvorlagen hinsichtlich der über- und außerplanmäßigen Ausgaben, hat sich gezeigt, dass die prozentuale Regelung in § 5 Abs. 3 Nr. 2 der Hauptsatzung nicht praktikabel ist und viele geringfügige und eilige Entscheidungen durch die Stadtvertretung beschlossen werden müssen.

Um dieses Verfahren zu vereinfachen, wurde eine Wertgrenze von 2.500 Euro bis 25.000 Euro für die Entscheidung durch den Hauptausschuss festgelegt.

 

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Beschluss:

 

Die Stadtvertretung Brüel beschließt die 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Brüel.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

dafür:

8

dagegen:

0

enth.:

0

Beschluss gefasst wie vorgeschlagen

 

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Anlagen zur Vorlage