22.03.2018 - 7.2 1. Nachtragshaushalt der Stadt Brüel für das Ha...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Dally erläutert die Beschlussvorlage.

 

Begründung:

 

Die Stadtvertretung hat gemäß § 48 Abs. 2 Ziffer 2 KV M-V eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn

  • im Ergebnishaushalt bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen bei einzelnen Aufwandspositionen in einem im Verhältnis zu den Gesamtaufwendungen erheblichen Umfang getätigt werden sollen oder müssen; entsprechendes gilt im Finanzhaushalt für Auszahlungen oder
  • bisher nicht veranschlagte Auszahlungen für Investitionen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen.
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Beschluss:

 

Die Stadtvertretung Brüel beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 des Doppelhaushaltes 2017/2018.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

dafür:

8

dagegen:

0

enth.:

0

Beschluss gefasst wie vorgeschlagen

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://sternberg.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=3699&TOLFDNR=32010&selfaction=print