22.03.2018 - 7.4 Entlastung des Bürgermeisters von der Jahresrec...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Begründung:

Aufgrund der Kommunalverfassung M-V in der Fassung vom 13. Juli 2011 § 60 i.V.m. der Gemeindehaushaltsverordnung und der Gemeindekassenverordnung ist jährlich bis spätestens 31.12. des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres nach Durchführung der Rechnungsprüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Sternberger Seenlandschaft zu beschließen.

Die Prüfung der Jahresrechnung 2015 erfolgte durch den Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Sternberger Seenlandschaft am 26.02. und 13.03.2017.

Nach Abschluss der Prüfung wurde festgestellt, dass der Stadtvertretung die Entlastungserteilung vorbehaltlos vorgeschlagen werden kann.

Die Niederschrift über die Prüfung der Haushaltsrechnung 2015 liegt diesem Beschluss bei.

 

 

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Beschluss:

Die Stadtvertretung der Stadt Brüel beschließt gemäß § 60 (5) Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern auf der Grundlage der Niederschrift über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2015 des Rechnungsprüfungsausschusses des Amtes Sternberger Seenlandschaft über

1. die Feststellung der Jahresrechnung 2015 des städtebaulichen Sondervermögens

2. die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2015 des städtebaulichen Sondervermögens.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

dafür:

7

dagegen:

0

enth.:

0

 

Wegen Befangenheit von der Beschlussfassung ausgeschlossen: 1 Herr Goldberg

Beschluss gefasst wie vorgeschlagen