17.05.2018 - 6.3 3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Er...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Peucker von der BAE erläutert die Beschlussvorlagen zu TOP 6.3 und 6.4. Die Kalkulationsunterlagen liegen während der Stadtvertretersitzung aus.

 

Begründung:

Durch Frank Löffler Kommunalberatung ist eine Gebührenkalkulation für die Abwasserentsorgung in der Stadt Brüel, für die Jahre 2014 und 2015 als Nachkalkulation und für die Jahre 2018 und 2019 als Vorkalkulation, für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung, die Niederschlagsbeseitigung und dezentrale Abwasserbeseitigung durchgeführt worden. Der Stadtvertretung liegt diese Kalkulation vor, sie nimmt diese zur Kenntnis.

 

Für die Niederschlagswasserbeseitigung weist die Vorkalkulation eine kostendeckende Gebühr von 1,03 €/m² aus. Das Kalkulationsergebnis beinhaltet den möglichen Ausgleich der erwirtschafteten Unterdeckung der Jahre 2014 und 2015.

 

Der aktuelle Gebührensatz von 0,77 €/m² sollte bei einem teilweisen Ausgleich der erwirtschafteten Unterdeckung der Jahre 2014 und 2015 um 12 Cent auf 0,89 €/m² angehoben werden. Dieses erscheint vor dem Hintergrund der relativ geringen Mehrbelastung der Gebührenpflichtigen insgesamt für vertretbar.

 

 

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Beschluss:

 

Die Stadtvertretung Brüel beschließt die beigefügte 3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Niederschlagswasserbeseitigung der Stadt Brüel.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

dafür:

        8

dagegen:

        0

enth.:

         1

 

Beschluss gefasst wie vorgeschlagen

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Anlagen zur Vorlage