17.05.2018 - 6.4 Satzung der Stadt Brüel über die Erhebung von G...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Begründung:

Durch Frank Löffler Kommunalberatung ist eine Gebührenkalkulation für die Abwasserentsorgung in der Stadt Brüel, für die Jahre 2014 und 2015 als Nachkalkulation und für die Jahre 2018 und 2019 als Vorkalkulation, für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung, die Niederschlagswasserbeseitigung und dezentrale Abwasserbeseitigung durchgeführt worden. Der Stadtvertretung liegt diese Kalkulation vor, sie nimmt diese zur Kenntnis.

 

Die Nachkalkulation weist für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung bei Berücksichtigung des gebotenen Ausgleichs der festgestellten Überdeckung im Bereich der Grundgebühr eine  kostendeckende Grundgebühr in Höhe von 9,00 € und eine kostendeckende Mengengebühr von 4,08 €/m³aus. Die aktuellen Gebührensätze werden aufgrund der Geringfügigkeit der erforderlichen Erhöhung beibehalten.

 

Für die Leistungen der dezentralen Entsorgung wird bei Abwasser aus abflusslosen Sammelgruben der aktuelle Gebührensatz aufgrund des geringen und jährlich stark schwankenden Mengenaufkommens beibehalten. Der Gebührensatz für die Mengengebühr beträgt 18,82 €/m³ Abwasser aus abflusslosen Sammelgruben.

 

Für die Leistungen bei Fäkalschlamm aus Kleinkläranlagen und Mehrkammerausfaulgruben wird der aktuelle Gebührensatz aufgrund des geringen und jährlich stark schwankenden Mengenaufkommens beibehalten. Der Gebührensatz für die Mengengebühr beträgt 45,31 €/m³ Fäkalschlamm aus Kleinkläranlagen und Mehrkammerausfaulgruben.

 

 

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Beschluss:

 

Die Stadtvertretung Brüel beschließt die Beibehaltung der Gebührenmaßstäbe der Satzung der Stadt Brüel über die Erhebung von Gebühren für die Schmutzwasserbeseitigung für die öffentliche zentrale Einrichtung zur Beseitigung des Schmutzwassers und Abwasserbeseitigung aus nicht öffentlichen abflusslosen Gruben und Kleinkläranlagen in der Stadt Brüel.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

dafür:

        9

dagegen:

          0

enth.:

         0

 

Beschluss gefasst wie vorgeschlagen

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Anlagen zur Vorlage