17.05.2018 - 6.1 Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung des B...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.1
- Gremium:
- Stadtvertretung Brüel
- Datum:
- Do., 17.05.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bau und Liegenschaften
- Bearbeiter:
- Rolf Brümmer
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Lange weist darauf hin, dass die Beschlussvorlage, nicht wie in der Beratungsfolge erfasst, im Bauausschuss besprochen wurde.
Frau Klingohr hat mitgeteilt, dass der Erlebnishof in naher Zukunft auch Jugendliche betreuen wird. Herr Erke erklärt, dass diese Einrichtung bereits jetzt eine Jugendhilfeeinrichtung ist. Der Beschlussfassung steht demnach nichts im Wege.
Begründung:
In Ergänzung des bereits etablierten Standortes für die Fremdenbeherbergung und die landwirtschaftliche Produktion soll eine weitere Art der Nutzung hinzukommen. Hierbei handelt es sich um Einrichtungen und Anlagen zur Betreuung von Kindern und Jugendlichen. Die Nutzung dient sozialen Zwecken.
Zwecks baulicher Umsetzung ist ein Umbau der im Bebauungsplan Nr. 5 dargestellten und vorhandenen Bergehallen bzw. eine bauliche Erweiterung zwischen den beiden Hallen vorgesehen.
Die Planänderung soll im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt werden. Nach § 13 Abs. 1 Satz 1 BauGB kann die Gemeinde das vereinfachte Verfahren anwenden, wenn durch die Änderung oder Ergänzung eines Bebauungsplanes die Grundzüge der Planung nicht berührt werden.
Bei der geplanten Maßnahme handelt es sich um eine Fortentwicklung der Art der baulichen Nutzung i. S. einer Sondergebietsnutzung ohne Auswirkungen auf die städtebauliche Ordnung. Weitere Festsetzungen des rechtskräftigen B-Planes werden nicht geändert. Dies gilt insbesondere auch für das festgesetzte Maß der baulichen Nutzung.
Im vereinfachten Verfahren wird von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlichen Belange, von der Umweltprüfung, von dem Umweltbericht und von der zusammenfassenden Erklärung abgesehen.
Beschluss:
- Der Bebauungsplan Nr. 5 für das Gebiet „Ländlicher Erlebnishof Golchen (östlich der Ortslage von Golchen und nördlich der Straße Richtung Brüel, westlich und südlich einer Ackerfläche)“ soll wie folgt geändert werden:
- Schaffung der planungsrechtlichen Zulässigkeit für Einrichtungen und Anlagen zur Betreuung von Kindern und Jugendlichen; dafür soll zusätzlich zu der bereits festgesetzten Nutzung des sonstigen Sondergebietes mit der Zweckbestimmung –Landwirtschaftliche Produktion- die Zweckbestimmung –Pädagogisches Gebiet- ausgewiesen und dementsprechende textliche Festsetzungen getroffen werden.
- Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
- Von der frühzeitigen Unterrichtung und der Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird auf Grundlage des § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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öffentlich
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