05.03.2018 - 7.3 1. Nachtragshaushalt der Gemeinde Kobrow für da...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.3
- Gremium:
- Gemeindevertretung Kobrow
- Datum:
- Mo., 05.03.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Finanzen
- Bearbeiter:
- Reinhard Dally
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Dally erläutert Fakten aus dem 1. Nachtrags-HH-Plan. Dabei geht er vor allem auf die Notwendigkeit und ursächliche Faktoren aus dem Ergebnis-HH ein.
Speziell geht es auch hier auf S. 23 nochmal um die Entwicklung der Zuschüsse im Bereich der KITA-Betreuung. Anschließend erkundigt sich der Bürgermeister, ob es noch offene Fragen gibt. Herr Stein spricht daraufhin über die Realsteuererhöhung auf S. 4. Weiterhin bittet er darum, die Reihenfolge der Reparaturleistungen im Sporthallenbereich genau abzusprechen, bevor hierfür Geld ausgegeben wird.
Herr Schröder verliest den Beschlussvorschlag und dann erfolgt die Abstimmung.
Begründung:
Die Gemeindevertretung hat gemäß § 48 Abs. 2 Ziffer 2 KV M-V eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn
- im Ergebnishaushalt bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen bei einzelnen Aufwandspositionen in einem im Verhältnis zu den Gesamtaufwendungen erheblichen Umfang getätigt werden sollen oder müssen; entsprechendes gilt im Finanzhaushalt für Auszahlungen oder
- bisher nicht veranschlagte Auszahlungen für Investitionen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen,
Als erheblich im Sinne des § 48 Abs. 2 Ziffer 3 KV M-V sind bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen bei einzelnen Aufwandspositionen, wenn sie 2 v.H. der ordentlichen Aufwendungen übersteigen. Entsprechend gilt die Erheblichkeitsgrenze für die Auszahlungen im Finanzhaushalt. Als geringfügig im Sinne des § 48 Abs.3 Ziffer 1 KV M-V gelten Auszahlungen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sowie unabweisbare Aufwendungen und Auszahlungen für Instandsetzungen an Bauten und Anlagen, wenn sie 10,0 T€ nicht übersteigen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
160,1 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
16,1 MB
|