13.09.2018 - 8.1 Bestätigung der Schöffenliste für die Amtsperio...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Hüller betont, dass er das Schöffenamt gern zur Verfügung stellt, wenn es einen anderen Bewerber für die Schöffenliste aus der Gemeinde gibt. Ansonsten gilt er als Bewerber. Damit stellt sich Herr Hüller für das Schöffenamt zur Verfügung.

 

Begründung: Für die Amtsperiode 01.01.2019 – 31.12.2024 ist durch die Gemeinde Witzin gemäß Gerichtsverfassungsgesetz 1 Person als Erwachsenenschöffe zu benennen.

 

Herr Hans Hüller hat sich für das Schöffenamt bereit erklärt.

 

 

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung Witzin bestätigt Herrn Hans Hüller als Bewerber um das Schöffenamt.  

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

dafür:

4

dagegen:

1

enth.:

0

 

Beschluss gefasst wie vorgeschlagen

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