13.09.2018 - 8.3 Grundsatzbeschluss über Bevollmächtigung des Bü...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Bürgermeister verliest den Beschlussvorschlag und die Begründung.

Es gibt eine kurze Diskussion. Der Bürgermeister erklärt die Notwendigkeit dieses Beschlusses nochmal. Bisher müssen  alle Beschlüsse aus dem Hauptausschuss letzlich auch durch die Gemeindevertretung in einer entsprechenden Sitzung beschlossen werden. Dadurch ist der zeitliche Rahmen wesentlich umfangreicher und kann mit diesem Beschluss kürzer gefasst werden, d.h. die Vergaben der Aufträge können nach den Ausschreibungen und entsprechenden Prüfungen schneller erfolgen. In der Regel wird die Vergabe an die kostengünstigste Variante erfolgen.

Bei Änderungen oder etwaigen Abweichungen wird Herr Herr Hüller sich telefonisch mit allen Mitgliedern des Hauptausschuuses zu den einzelnen Punkten verständigen und eine gemeinsame Entscheidung treffen.

 

Begründung:

 

Auf der Grundlage mehrerer Beschlüsse der Gemeindevertretung Witzin erfolgte mit dem Antrag vom 28.08.2017 die Beantragung von Fördermitteln für die oben aufgeführte Baumaßnahme beim Landkreis Ludwigslust- Parchim . Bedingt durch neue Formulare ab dem Jahr 2018 musste im April 2018 die Maßnahme nochmals beantragt werden. Der Antrag auf die Erteilung der Baugenehmigung wurde  im Mai 2018 gestellt. Nachfolgend erfolgte die Ausschreibung der Planungsleistungen. Zur schnellstmöglichen Realisierung der Maßnahme und Beauftragung der notwendigen Planungsleistungen mussten kurzfristig bereits einige dazu notwendige Beschlüsse zur Vergabe von Leistungen gefasst werden. Durch die beauftragten Planungsbüros werden zur Zeit die LV’s erarbeitet. Im September ist die Submission und auch die Beauftragung der ersten Gewerke bzw. Lose vorgesehen. Die Planer arbeiten mit Hochdruck an der Erarbeitung der Unterlagen für die Vergabe der Bauleistungen.  Auf Grund der engen Zeitschiene ist es daher zwingend notwendig, gegebenenfalls sofort nach Prüfung der Submissionsergebnisse (Angebote) und den daraus resultierenden Vergabevorschlägen der Planungsbüros, die Auftragserteilung vorzunehmen. Resultierend aus dem vorstehend beschriebenen Sachverhalt wird der Gemeindevertretung empfohlen, dem Bürgermeister die grundsätzliche Legitimation zur sofortigen Erteilung der mit der Baumaßnahme verbunden Aufträge zu erteilen. Diese hat auf der Grundlage der geltenden rechtlichen Bestimmungen (u.a. VOB, HOAI, Richtlinien) und den entsprechenden Vergabevorschlägen der Planungsbüros zu erfolgen.

 

 

 

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt, dass der Bürgermeister der Gemeinde Witzin legitimiert wird, alle mit der Baumaßnahme -Umbau des DGH Witzin-2. BA- Gemeindebereich und Mehrzweckhalle- verbundenen und notwendigen Bau- und Planungsleistungen (auch rückwirkend) zu beauftragen. Die Erteilung der Aufträge hat unter Berücksichtigung der geltenden rechtlichen Bestimmungen (u.a. VOB, HOAI, Richtlinien) und den entsprechenden Vergabevorschlägen der Planungsbüros zu erfolgen. Die Finanzierung der Gesamtbaumaßnahme ist Bestandteil des Haushaltes der Gemeinde.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

dafür:

5

dagegen:

0

enth.:

0

 

Beschluss gefasst wie vorgeschlagen