14.02.2019 - 8.1 Verschiebung des Stichwahltermins für die Bürge...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Begründung: Am 26. Mai 2019 finden in Mecklenburg-Vorpommern Kommunalwahlen statt. Es werden neben den Gemeindevertretungen auch die ehrenamtlichen Bürgermeister gewählt. Für den Fall, dass keiner der Kandidaten die erforderliche Mehrheit erzielt, finden gemäß Landes- und Kommunalwahlgesetz M-V Stichwahlen zwischen den beiden Kandidaten mit den höchsten Stimmanteilen statt. Gemäß § 3 Absatz 4 Landes- und Kommunalwahlgesetz M-V finden diese zwei Wochen nach der Hauptwahl statt. In diesem Jahr würde die Stichwahl demnach am 9. Juni 2019, dem Pfingstsonntag, stattfinden. Offensichtlich ist es an diesem Tag unvertretbar, sowohl Wähler als auch ehrenamtliche Wahlhelfer für einen Wahlgang zu mobilisieren. Gemäß § 3 Absatz 4 Landes- und Kommunalwahlgesetz M-V ist es erlaubt, den Stichwahltermin um bis zu zwei Wochen zu verschieben. Aus diesem Grunde wird vorgeschlagen, die Stichwahl am 16. Juni 2019 durchzuführen.

 

 

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Witzin beschließt für den Fall, dass im Rahmen der Bürgermeisterwahl am 26. Mai 2019 eine Stichwahl notwendig wird, diese am Sonntag, dem 16. Juni 2019 in der Zeit von 8 bis 18 Uhr durchzuführen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

dafür:

6

dagegen:

0

enth.:

0

 

Beschluss gefasst wie vorgeschlagen

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