14.02.2019 - 8.1 Verschiebung des Stichwahltermins für die Bürge...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.1
- Gremium:
- Gemeindevertretung Witzin
- Datum:
- Do., 14.02.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Zentrale Dienste
- Bearbeiter:
- Olaf Steinberg
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Begründung: Am 26. Mai 2019 finden in Mecklenburg-Vorpommern Kommunalwahlen statt. Es werden neben den Gemeindevertretungen auch die ehrenamtlichen Bürgermeister gewählt. Für den Fall, dass keiner der Kandidaten die erforderliche Mehrheit erzielt, finden gemäß Landes- und Kommunalwahlgesetz M-V Stichwahlen zwischen den beiden Kandidaten mit den höchsten Stimmanteilen statt. Gemäß § 3 Absatz 4 Landes- und Kommunalwahlgesetz M-V finden diese zwei Wochen nach der Hauptwahl statt. In diesem Jahr würde die Stichwahl demnach am 9. Juni 2019, dem Pfingstsonntag, stattfinden. Offensichtlich ist es an diesem Tag unvertretbar, sowohl Wähler als auch ehrenamtliche Wahlhelfer für einen Wahlgang zu mobilisieren. Gemäß § 3 Absatz 4 Landes- und Kommunalwahlgesetz M-V ist es erlaubt, den Stichwahltermin um bis zu zwei Wochen zu verschieben. Aus diesem Grunde wird vorgeschlagen, die Stichwahl am 16. Juni 2019 durchzuführen.