22.02.2018 - 7.1 Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonz...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Begründung:

 

Kommunen mit eingeschränkter, gefährdeter und insbesondere mit wegfallender dauerhafter Leistungsfähigkeit sind verpflichtet, vorrangig den Haushalt zu konsolidieren. Grundlage dafür ist ein Haushaltskonsolidierungskonzept, welches für die Handlungsfähigkeit der Kommunen zur Wiedererlangung ihrer dauerhaften finanziellen Leistungsfähigkeit die konzeptionelle Grundlage darstellt. Damit ist das Haushaltssicherungskonzept die übergeordnete Planungs- und Handlungsvorgabe, mit dem die konkreten Vorstellungen zur finanziellen Entwicklung verbindlich im Sinne einer Selbstbindung festgelegt werden. Diese sind jährlich fortzuschreiben. Dabei ist der Finanzplanungszeittraum von 3 Vorausjahren möglichst nicht erheblich zu überschreiten.

 

Die Genehmigung des Haushaltes 2018 der Gemeinde Kloster Tempzin steht unter dem Vorbehalt der Fortschreibung des beschlossenen Haushaltssicherungskonzeptes für 2018.

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes für das Haushaltsjahr 2018.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

dafür:

8

dagegen:

0

enth.:

1

 

Beschluss gefasst wie vorgeschlagen

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://sternberg.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=3736&TOLFDNR=31824&selfaction=print