23.05.2018 - 6 Vorberatung zum Beschluss 1. Nachtragshaushalt ...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Frau Steuber erläutert den Mitgliedern die Veränderungen zum aktuellen HHP.

Herr Urbschat regt an, den Nachtragshaushalt in einer vereinfachten Form zukünftig den Mitgliedern zur Verfügung zu stellen.

Herr Urbschat wünscht Zuarbeiten von der Verwaltung zu den Sozialabgaben eines Gemeindearbeiters und den aktuellen Stundenverrechnungssatz.

Es gibt keine weiteren inhaltlichen Fragen zum Nachtragshaushalt.

 

Frau Steuber empfiehlt darüber abzustimmen, den Nachtragshaushalt in dieser Form von der Gemeindevertretung zu bestätigen.

 

 

Begründung:

Die Gemeindevertretung hat gemäß § 48 Abs. 2 Ziffer 2 KV M-V eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn

  • im Ergebnishaushalt bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen bei einzelnen Aufwandspositionen in einem im Verhältnis zu den Gesamtaufwendungen erheblichen Umfang getätigt werden sollen oder müssen; entsprechendes gilt im Finanzhaushalt für Auszahlungen oder
  • bisher nicht veranschlagte Auszahlungen für Investitionen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen,

Als erheblich im Sinne des § 48 Abs. 2 Ziffer 3 KV M-V sind bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen bei einzelnen Aufwandspositionen, wenn sie 2 v.H. der ordentlichen Aufwendungen übersteigen. Entsprechend gilt die Erheblichkeitsgrenze für die Auszahlungen im Finanzhaushalt. Als geringfügig im Sinne des § 48 Abs.3 Ziffer 1 KV M-V gelten Auszahlungen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sowie unabweisbare Aufwendungen und Auszahlungen für Instandsetzungen an Bauten und Anlagen, wenn sie 10,0 T€ nicht übersteigen.

 

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Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2018.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

dafür:

7

dagegen:

0

enth.:

0

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://sternberg.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=3793&TOLFDNR=32410&selfaction=print