23.05.2018 - 7 Erneute Beratung zur Anschaffung Kommunaltechnik

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Wortprotokoll

Frau Steuber fasst eingangs den bisherigen Sachstand zusammen:

BA/FASitzung 11/2017 Empfehlung vor Entscheidung für den Technikkauf Aufstellung aller Leistungsumfänge, die in der Gemeinde von Dienstleistern und Patenverträgen erbracht werden, Ausschuss tendiert für eine technisch - solide Technik, ohne besondere Ausstattung, guter Rasentraktor ( Kubota o.ä. Preislage 10-13T€ )

Gemeindevertretung hatte im Februar 2018 über 3 Angebote, die ausschließlich kostenintensive Technik über 20T€ beinhalteten, zu entscheiden. Hier wurde nochmals festgelegt, dass Alternativangebote für kostengünstigere Rasentraktoren eingeholt werden sollen, weil für die umfangreiche Technik keine ausreichende Auslastung zu erwarten ist und die Beauftragung von Dienstleistern unter dem Strich ökonomischer erscheint.

 

Auf der Sitzung am 12.04.2018 wurde zusätzliche zu den bereits vorhandenen Angeboten, ebenfalls über die Angebote über einen Aufsitzrasenmäher „GR 2120“ in der Gemeindevertretung, wie von der CDU-Fraktion gefordert, beraten.

 

In der Abstimmung hat sich die Mehrheit der CDU-Fraktion und somit auch in der Gemeindevertretung trotz Einbringung ihres eigenen Angebotes für die Kommunaltechnik „Kubota B2350  H CAB“ ausgesprochen.

 

Diese Technik war so nicht mehr für einen Kauf verfügbar und Herr Hüller bat um Zustimmung zur Anschaffung von Technik zu einem darüberlegenden Preis.

Herr Urbschat ergänzt:

Herr Urbschat erläutert den Mitgliedern, dass es ein Treffen bei der Fa. Mecklenburger Landtechnik gegeben hat, und dass dort darüber beraten wurde, ob ein höherwertiger Trecker gekauft werden soll, weil der angebotene Trecker nicht mehr vorhanden war. Anwesend waren Mitglieder aus der Gemeindevertretung, BA/FA, Gemeindearbeiter. In der Diskussion führte Herr Urbschat an, dass er ein preiswerteres Modell, nur zum Rasenmähen ohne weitere spätere Einsatzmöglichkeiten für die sinnvollere Variante und preiswertere Variante ansah. Des Weiteren sah er es als wichtig an, regional arbeitende Firmen weiter mit Aufträgen zu versorgen als diese durch eigene Gemeindearbeiter durchführen zu lassen. Weiter führte Herr Urbschat an, dass er sich mit dem Bürgermeister geeinigt hat, erst noch einmal mit Herrn Johansen zu sprechen, um sich nach dessen Gesprächsverlauf endgültig auf eine große oder kleine Variante zu einigen.

Diesem stimmte der Bürgermeister zu.

 

Danach äußerte sich Herr Urbschat, dass er darüber sehr unzufrieden war, dass der Bürgermeister nicht für den Auftrag zum Kauf der kleinen Variante war und auch nicht seine beantragte Dringlichkeitssitzung durchgeführt wurde.

 

Bürgermeister Hans Hüller stellte dazu klar:

  1.                Bei der Beratung bei der Fa. Mecklenburger Landtechnik war er der einzige, der sich für die kleine Variante ausgesprochen hat. Alle anderen befürworteten die große Technik, da diese für die jetzigen und zukünftig einzustellenden beiden weiteren Gemeindearbeiterwesentlich bessere Einsatzmöglichkeiten ergeben werden.
  2.                Weiter war zwischen Herrn Urbschat und Herrn Hüller vereinbart, das sie beide zu Herrn Johansen gehen. Tatsächlich hat Herr Hüller aber erst 15 Minuten vor dem Termin eine SMS von Herrn Urbschat erhalten, als sich dieser in Schwerin aufhielt, was er im Vorfeld einer möglichen Terminisierung für dieses Gespräch auch angekündigt hatte. Eine Teilnahme für Herrn Hüller war somit unmöglich. Im Nachgang hat Herr Hüller erfahren dass Herr Urbschat mit Herrn Kröplin dort zum Gespräch war.
  3.                Er löste darauf hin den Auftrag nicht aus, wie von Herrn Urbschat gefordert, da er selbst nicht bei dem Gespräch dabei war und die beschlossene Summe / Produkt sich erheblich von der in der Gemeindevertretung beschlossenen Art unterschied.
  4.                Herr Hüller teilte Herrn Urbschat weiter mit, dass er als richtig erachtet, kurzfristig eine weitere Gemeindevertretersitzung zu diesem Thema einzuberufen, an der alle Gemeindevertreter beraten und dieses beschließen, als einen Alleingang durchzuführen.
  5.                 

Es folgten weitere Diskussionen zwischen den Ausschussmitgliedern die kontrovers diskutiert werden.

Herr Urbschat beantragt darüber abzustimmen, dass der Aufsitz-Rasenmäher mit Fangkorb Kubota GR2120 zu einem Kaufpreis von 12.495 EUR als Empfehlung an die Gemeindevertretung zur Abstimmung mit aufgenommen wird.

Frau Steuber formuliert dieses als Empfehlung, mit der Ergänzung, dass auf der GV-Sitzung  der Antrag gestellt werden muss zur Aufhebung des derzeit gültigen Beschlusses vom 12.04.2018.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

dafür:

5

dagegen:

1

enth.:

1