16.08.2018 - 6.1 Entlastung des Bürgermeisters von der Jahresrec...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.1
- Gremium:
- Gemeindevertretung Mustin
- Datum:
- Do., 16.08.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Finanzen
- Bearbeiter:
- Hannelore Toparkus
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Angeli erläutert die Rechnungsprüfung. Es gibt keine Beanstandungen.
Herr Löbel erklärt Befangenheit, weshalb Frau Angeli für diesen TOP die Leitung der Sitzung übernimmt.
Begründung:
Aufgrund der Kommunalverfassung M-V in der Fassung vom 13.Juli 2011 § 60 i.V. mit der Gemeindehaushaltsverordnung und der Gemeindekassenverordnung ist jährlich bis spätestens 31.12. des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres nach Durchführung der Rechnungsprüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss, die Jahresrechnung zu beschließen.
Die Prüfung der Jahresrechnung 2015 erfolgte durch den Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Mustin am 19.01.2018
Nach Abschluss der Prüfung wurde festgestellt, dass der Gemeindevertretung die Entlastungserteilung vorbehaltlos vorgeschlagen werden kann..
Die Niederschrift über die Prüfung der Haushaltsrechnung 2015 liegt diesem Beschluss bei.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Mustin beschließt gemäß § 60 (5) Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern auf der Grundlage der Niederschrift über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2015 des Rechnungsprüfungsausschusses der Gemeinde Mustin über
- Die Feststellung der Jahresrechnung 2015
- Die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2015
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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