10.12.2018 - 7.4 Haushaltssatzung und Haushaltsplan mit Anlagen ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.4
- Gremium:
- Gemeindevertretung Kobrow
- Datum:
- Mo., 10.12.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Finanzen
- Bearbeiter:
- Hannelore Toparkus
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Es erfolgten Absprachen mit FrauToparkus. Freiwillige Aufgaben wurden überdacht. Der Gemeindearbeiter macht fast ausschließlich Pflichtaufgaben. Ein Problem ist, dass durch die Genehmigungspflicht durch den LK die Gemeinde erst im Sommer wieder handlungsfähig ist. Der Fonds für Festlichkeiten soll durch eine Arbeitsgruppe fair verteilt werden, so der Bürgermeister. Herr Stein hatte ein Treffen mit Frau Toparkus. Die immensen Erhöhungen der Kreis- und Amtsumlage entsprächen 2/3 des Fehlbetrages.
Die Verwaltung wird gebeten aufzuzeigen, woran das liegt.
Herr Schröder will dazu einen Termin mit Frau Toparkus und Frau Ohms vereinbaren.
Der Bürgermeister verliest den Beschlussvorschlag.
Begründung: Gemäß § 45 (1) Kommunalverfassung M-V vom 14.06.2012 hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Nach § 45 (2) KV M-V kann die Haushaltssatzung für zwei Haushaltsjahre, nach Haushaltsjahren getrennt, enthalten.
Die Haushaltssatzung mit den vorgeschriebenen Anlagen ist gemäß § 47 KV M-V in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen.