18.12.2018 - 7.4 Aufstellungsbeschluss für sachlichen Teilfläche...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.4
- Gremium:
- Gemeindevertretung Hohen Pritz
- Datum:
- Di, 18.12.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bau und Liegenschaften
- Bearbeiter:
- Rolf Brümmer
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Kessel berichtet umfangreich über eine Zusammenkunft mit dem Betreiber der Anlagen und über die Bereitschaft zur Unterstützung/Breitstellung finanzieller Mittel durch denselben (Repowering). Die Auswertung der Einwohnerversammlung im Ort ergibt, dass keine Euphorie vorherrscht. Wenn es aber einen erheblichen finanziellen Vorteil für die Gemeinde durch das Repowering geben sollte, steht der Großteil der Gemeinde hinter dem Projekt. Das Repowering soll eine Verbesserung gegenüber dem bestehenden Windpark bringen, wobei aber auch Nachteile (Schallemission) bedacht wurden. Der Betreiber hat ein Intersse daran, die Anlagen auf 300m hohe Anlagen füe eine höhere Leistung zu erhöhen.Aber es steht die Frage, ob durch die Höhe auch weniger Belastungen für die Gemeinde bestehen werden. Der Betreiber sagt eine lange Vetragszeit zu und würde sich um die rechtlichen Voraussetzungen (Naturschutzregelungen etc.) kümmern (städebaulicher Verrtrag).
Ein Neubau wäre an diesem Standort nicht mehr möglich.
Herr Kessel betont nochmal, dass es heute nur darum geht, möglicherweise eine Zustimmung für die Planung zu geben. Das Projekt ist jederzeit stoppbar. Die Gemeindevertreter haben die Hoheit, das Projekt jederzeit abzubrechen.
Dabei sollte es für die Gemeinde kostenneutral bleiben.
Die Gewerbesteuern würden durch das Repowering wieder steigen.
Es folgt eine Diskussion über mögliche negative Auswirkungen, die aber noch nicht genau abzusehen sind:
- Wird sich der Schattenwurf, die Lautstärke bei höheren Anlagen ändern?
- Sollte man die max. Höhe im Teilflächennutzungsplan nicht benennen?
- Ist es ein Gewinn, anstatt der 14 kleineren Anlagen, 10 größere aufzustellen?
In Zukunft muss man sich auch Gedanken über das Bürgerbeteiligungsgesetz machen.
Begründung:
Für die gesamte Gemeinde Hohen Pritz existiert ein Flächennutzungsplan aus dem Jahr 1999. Weiterhin wurde ein B-Plan Nr. 3 „Windpark“ aufgestellt, der im Dezember 2000 durch Fiktion die Genehmigung erhielt, woraufhin Baurecht für 14 WKA entstand.
Der investor beabsichtigt, die alten Windkraftanlagen durch Neue zu ersetzen. Dies ist nur in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Hohen Pritz möglich, indem die Gemeinde ihre Planungshoheit ausübt u. mit der Aufstellung eines sachlichen Teilflächennutzungsplan die baurechtlichen Grundlagen für die Errichtung von modernen Windkraftanlagen schafft.
Zugleich sollen eine raum-, landschafts- und ortsbildverträgliche, geordnete Konzentration und Bündelung der Windenergieanlagen erreicht und unter den Aspekten des Anwohner- , Natur-, Umwelt- und Landschaftsschutzes sowie wirtschaftlichen Interessen möglichst verträgliche Standorte ausgewiesen werden.
Alle entstehenden Kosten werden durch den Investor getragen.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Hohen Pritz beschließt:
1. Für einen Teil des Gemeindegebietes Hohen Pritz einen sachlichen Teilflächennutzungsplan „Windenergieanlagen“ gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m. § 5 Abs. 2b Baugesetzbuch aufzustellen. Der Geltungsbereich umfasst die Flächen zwischen den Ortsteilen Hohen Pritz u. Ruester Krug, die derzeit schon für Windkraftanlagen genutzt werden. Die Darstellung des Geltungsbereiches ist als Teil des Beschlusses als Anlage beigefügt.
2. Der sachliche Teilflächennutzungsplan „ Windenergieanlagen“ soll Flächen für das Repowering von Windenergieanlagen ausweisen. Das beinhaltet den Rückbau der vorhandenen Windkraftanlagen u. die Errichtung von neuen effizienten Windkraftanlagen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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2,1 MB
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