18.12.2018 - 7.2 Entlastung des Bürgermeisters von der Jahresrec...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Kessel übergibt die Leitung für die Abstimmung zu diesem TOP (wegen Befangenheit) an seinen Stellvertreter Herrn Schüttpelz. Herr Schüttpelz erklärt, dass der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes keine Unregelmäßigkeiten festgestellt hat und damit der Gemeindevertretung die Entastungserteilung vorbehaltlos vorgeschlagen werden kann. Die Gemeindevertreter haben auch keine Einwände.

 

Nach der Abstimmung übergibt Herr Schüttpelz die Leitung der Sitzung wieder an Herrn Kessel.

 

Begründung: Aufgrund der Kommunalverfassung M-V in der Fassung vom 13.Juli 2011 § 60 i.V. mit der Gemeindehaushaltsverordnung und der Gemeindekassenverordnung ist jährlich bis spätestens 31.12. des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres nach Durchführung der Rechnungsprüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss, die Jahresrechnung zu beschließen.

Die Prüfung der Jahresrechnung 2016 erfolgte durch den Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Sternberger Seenlandschaft am 13.03.2018.

Nach Abschluss der Prüfung wurde festgestellt, dass der Gemeindevertretung die Entlastungserteilung vorbehaltlos vorgeschlagen werden kann.

Die Niederschrift über die Prüfung der Haushaltsrechnung 2016 liegt diesem Beschluss bei.

 

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung Hohen Pritz beschließt gemäß § 60 (5) Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern auf der Grundlage der Niederschrift über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2016 des Rechnungsprüfungsausschusses  des Amtes Sternberger Seenlandschaft über

 

  1. Die Feststellung der Jahresrechnung 2016
  2. Die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2016

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

dafür:

5

dagegen:

0

enth.:

0

 

Wegen Befangenheit von der Beschlussfassung  ausgeschlossen: Herr Jan Kesel

 

Beschluss gefasst wie vorgeschlagen

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Anlagen zur Vorlage

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