13.11.2018 - 6.2 Haushaltssatzung und Haushaltsplan mit Anlagen ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Dally erläutert die Haushaltssatzung und denHaushaltsplan und nimmt Bezug auf die liquiden Mittel und auf den Überschus, welcher für Investitionen genutzt werden kann.

Im Anschluss fogen abschließenden Worte von Herrn Löbel zum Haushalt.

 

Begründung:

 

Gemäß § 45 (1) Kommunalverfassung M-V vom 14.06.2012 hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Nach § 45 (2) KV M-V kann die Haushaltssatzung für zwei Haushaltsjahre, nach Haushaltsjahren getrennt, enthalten.

Die Haushaltssatzung mit den vorgeschriebenen Anlagen ist gemäß

§ 47 KV M-V in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen.

 

 

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Mustin beschließt die Haushaltssatzung für die Jahre 2019 und 2020.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

dafür:

        5

dagegen:

         0

enth.:

         0

 

 

Beschluss gefasst wie vorgeschlagen

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Anlagen zur Vorlage