27.11.2019 - 6.7 Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Geb...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.7
- Gremium:
- Stadtvertretung Sternberg
- Datum:
- Mi, 27.11.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Stadtwerke
- Bearbeiter:
- Ilona Windolph
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Begründung:
Am 05.03.2019 erteilten die Stadtwerke Sternberg der Kubus GmbH den Auftrag für die Kalkulations-fortschreibung der Wasser- und Abwassergebühren ab 2020. Nach Kommunalabgabengesetz (KAG) §6 Abs. 2d ist ein Kalkulationszeitraum zu Grunde zu legen, der bei der Wasserversorgung und der Abwasserentsorgung nicht mehr als fünf Jahre umfassen soll. Übersteigt am Ende eines Kalkulations-zeitraums das Gebührenaufkommen die ansatzfähigen Kosten, so sind die Kostenüberdeckungen nach Ende des abgeschlossenen Kalkulationszeitraums auszugleichen.
Die Jahresabschlüsse der Stadtwerke wiesen im Abwasserbereich in der letzten Kalkulationsperiode Kostenüberdeckungen aus, die im Rahmen der Kalkulationsfortschreibung aufgelöst wurden. Alleine für die Volleinleiter ist bei der Nachkalkulation ein Betrag von 560 T€ aufwandsmindernd für den Zeitraum 2020-2023 berücksichtigt worden.
Daraus ergibt sich die nachfolgende Neufassung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Abwasserbeseitigung der Stadt Sternberg (Anlage).
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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45,9 kB
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2
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(wie Dokument)
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73,9 kB
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3
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(wie Dokument)
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171,4 kB
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