08.07.2019 - 6 Wahl des ersten und zweiten Stellvertreters des...

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Wortprotokoll

 

Gemäß § 28 Absatz 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern wählt die Stadtvertretung aus ihrer Mitte zwei Stellvertreter des Bürgermeisters.

 

Herr Zeitz beantragt eine geheime Wahl zum 1. Stellvertreter und schlägt Herrn Lange vor.

 

Die CDU-Fraktion schlägt folgendes vor:

zur  1. stellvertretenden BürgermeisterinFrau Heike Wiechmann

und

zum 2. stellvertretenden Bürgermeister – Herr Torsten Lange

 

Weitere Vorschläge werden nicht unterbreitet.

 

Es wird eine Stimmzählkommission gebildet. Herr Goldberg, Herr Schwertner und Herr Zeitz zählen die Stimmzettel aus.

 

Abstimmungsergebnis zum 1. Stellvertreter:

Für Heike Wiechmann:  7 Stimmen

 

Für Torsten Lange: 4 Stimmen

 

 

 

Die Wahl zum 2. Stellvertreter erfolgt offen. Herr Zeitz schlägt Herrn Lange vor.

Weitere Vorschläge werden nicht unterbreitet.

 

Abstimmungsergebnis zum 2. Stellvertreter:

Dafür:  9 Stimmen

Dagegen:  1 Stimmen

Enthaltung: 1 Stimmen

 

 

Somit ist Frau Wiechmann zur 1. stellvertretenden Bürgermeisterin und Herr Lange zum 2. stellvertretenden Bürgermeister gewählt.

 

Frau Wiechmann und Herr Lange nehmen die Wahl an.

 

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