27.03.2019 - 6.2 Beschluss zum Antrag auf Herausnahme von folgen...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Begründung:

Die Gemeinde Mustin möchte die Grundstücke Gemarkung Lenzen, Flur 1, Flurstücke 167, 168, 169, 170 und 171 aus dem Landschaftsschutzgebiet „Dobbertiner Seenlandschaft und mittleres Mildenitz- tal“ herausnehmen lassen. Hierzu ist ein entsprechender Antrag beim Landkreis Ludwigslust-Parchim, FD Naturschutz zu stellen.

Die vorher genannten Flurstücke sind teils mit Einfamilienhäuser bebaut und um in diesem Bereich die Infrastruktur weiter ausbauen zu können, sowie Um- bzw. Neubauten in diesem Siedlungsbereich weiterhin zu ermöglichen, soll eine Herausnahme beantragt werden..

Durch diese Maßnahme möchte die Gemeinde Mustin auch für die Zukunft sicherstellen, dass die jetzt noch von älteren Bürgern bewohnten Häuser auch in Zukunft durch Zuzug vorrangig von jungen Menschen übernommen werden und die Häuser nicht dem Verfall preisgegeben sind.

Um einen Bevölkerungsschwund zu vermeiden und die Bebauung attraktiv zu machen, setzt die Gemeinde Mustin vorrangig auf Lückenbebauung und Erhalt der vorhandenen Grundstücke.

 

 

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Mustin beschließt, einen Antrag an den Landkreis Ludwigslust-Parchim, FD Naturschutz auf Herausnahme von folgenden Grundstücken Gemarkung Lenzen, Flur 1, Flurstücke 167, 168, 169, 170 und 171 aus dem Landschaftsschutzgebiet „Dobbertiner Seenlandschaft und mittleres Mildenitztal“ zu stellen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

dafür:

        7

dagegen:

        0    

enth.:

        0

 

 

Beschluss gefasst wie vorgeschlagen