13.05.2019 - 6.1 Ausbuchung abnutzbarer beweglicher Vermögensgeg...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.1
- Gremium:
- Gemeindevertretung Kobrow
- Datum:
- Mo., 13.05.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Finanzen
- Bearbeiter:
- Hannelore Toparkus
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Taubenheim erklärt auf Nachfrage die Notwendigkeit der Ausbuchung der Güter. Dann verliest Herr Schröder den Beschlussvorschlag.
Begründung:
Im Zuge des Jahresabschlusses 2017 können gemäß 63 (2) GemHVO-Doppik abnutzbare bewegliche Vermögensgegenstände die bis zum 31.12.2016 angeschafft worden sind und deren Anschaffungs- und Herstellungskosten im Einzelnen den Betrag von 1.000 € ohne Umsatzsteuer nicht überschritten haben im Haushaltsjahr 2017 voll abgeschrieben und in Abgang gestellt werden.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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