13.05.2019 - 6.2 Entlastung des Bürgermeisters von der Jahresrec...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Schröder übergibt das Wort an Herrn Laube, den stellvertretenden Bürgermeister. Herr Laube verliest den Beschlussvorschlag.

Er bittet Frau Brachmüller als Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses Kobrow um Erläuterungen zum Ergebnis der Ausschusssitzung am 23.04.2019. Frau Brachmüller gibt kurze Erläuterungen zur Jahresrechnung 2017 und gibt der Gemeindevertretung die Empfehlung, den Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2017 zu entlasten.

 

Nach der Abstimmung übergibt Herr Laube das Wort wieder zurück an Herrn Schröder.

 

Begründung:

Aufgrund der Kommunalverfassung M-V in der Fassung vom 13.Juli 2011 § 60 i.V. mit der Gemeindehaushaltsverordnung und der Gemeindekassenverordnung ist jährlich bis spätestens 31.12. des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres nach Durchführung der Rechnungsprüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss, die Jahresrechnung zu beschließen.

Die Prüfung der Jahresrechnung 2017 erfolgte durch den Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Kobrow am 23.04.2019.

Nach Abschluss der Prüfung wurde festgestellt, dass der Gemeindevertretung die Entlastungserteilung vorbehaltlos vorgeschlagen werden kann.

Die Niederschrift über die Prüfung der Haushaltsrechnung 2017 liegt diesem Beschluss bei.

 

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung Kobrow beschließt gemäß § 60 (5) Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern auf der Grundlage der Niederschrift über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2017 des Rechnungsprüfungsausschusses  der Gemeinde Kobrow über

 

  1. Die Feststellung der Jahresrechnung 2017
  2. Die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2017

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

dafür:

5

dagegen:

0

enth.:

0

 

Wegen Befangenheit von der Beschlussfassung  ausgeschlossen:

rgermeister Herr Olaf Schröder

 

Beschluss gefasst wie vorgeschlagen

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Anlagen zur Vorlage