25.06.2019 - 10.3 Entlastung des Bürgermeisters von der Jahresrec...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Herr Täufer übernimmt die Sitzung für diesen Tagesordnungspunkt und verliest die Beschlussvorlage. FrauToparkus erläutert.

 

Begründung: Aufgrund der Kommunalverfassung M-V in der Fassung vom 13.Juli 2011 § 60 i.V. mit der Gemeindehaushaltsverordnung und der Gemeindekassenverordnung ist jährlich bis spätestens 31.12. des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres nach Durchführung der Rechnungsprüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss, die Jahresrechnung zu beschließen.

Die Prüfung der Jahresrechnung 2017 erfolgte durch den Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Sternberger Seenlandschaft am 11.03.2019.

Nach Abschluss der Prüfung wurde festgestellt, dass der Gemeindevertretung die Entlastungserteilung vorbehaltlos vorgeschlagen werden kann.

Die Niederschrift über die Prüfung der Haushaltsrechnung 2017 liegt diesem Beschluss bei.

 

 

Reduzieren

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Hohen Pritz beschließt gemäß § 60 (5) Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern auf der Grundlage der Niederschrift über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2017 des Rechnungsprüfungsausschusses  des Amtes Sternberger Seenlandschaft über

 

  1. Die Feststellung der Jahresrechnung 2017
  2. Die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2017

 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:

6

dagegen:

0

enth.:

1

 

Wegen Befangenheit von der Beschlussfassung  ausgeschlossen: Herr Kessel

 

Beschluss gefasst wie vorgeschlagen

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage