10.12.2019 - 7.2 Beschluß über die Anpassung der Entschädigungss...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Begründung:

Am 01. Januar 2014 wurde die Verordnung über die Entschädigung von Funktionsinhabern der Freiwilligen Feuerwehr FwEntSchVO neu erlassen.

In der VO werden die Höchstsätze der Aufwandsentschädigungen für Funktionsträger neu geregelt. Es besteht zwischenzeitlich der Bedarf, die bisherigen Entschädigungssätze für Funktionsinhaber der FFW anzupassen.

Mit der Neuregelung von 2014 besteht auch die Möglichkeit, Personen mit besonderen Aufgaben in der Wehr eine angemessene Entschädigung zu gewähren. Diese Maßnahme ist zur verbesserung der Arbeit in der Feuerwehr erforderlich.

Es wird vorgeschlaggen, die Anpassung der Aufwandsentschädigung entsprechend der in der Anlage befindlichen tabellarischen Aufzählung anzupassen.

 

 

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Hohen Pritz beschließt die Anpassung der Aufwandsentschädigung zum 1. Januar 2020 entsprechend der in der Anlage beigefügten Tabelle. Die erforderlichen Mittel sind in die Nachtragshaushaltsplanung für 2020 einzustellen.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

dafür:

6

dagegen:

0

enth.:

1

 

Beschluss gefasst wie vorgeschlagen

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://sternberg.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=3949&TOLFDNR=35899&selfaction=print