22.08.2019 - 6.2 Beschluß über eine außerplanmäßige Ausgabe für ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Urbschat fragt, ob der Schaden als Versicherungsschaden geltend gemacht werden kann. Herr Hüller verneint dies, da es sich um keinen Unfall handelt, sondern um einen Schaden aus Altersgründen.

 

Begründung:

Beim Einsatz der Feuerwehr Witzin (Sturmtief 20.07.2019) ist im Normalbetrieb des Löschfahrzeuges ein Schaden eingetreten. Das Fahrzeug ist nicht mehr fahrbereit. Eine Reparatur des Fahrzeuges beläuft sich laut Schätzung einer Fachwerkstatt auf 14.000,00 €. Das übersteigt den Fahrzeugwert und stellt somit einen wirtschaftlichen Totalschaden dar.

Um die Einsatzbereitschaft der Feuerwehr zu gewährleisten, sollte eine Ersatzbeschaffung mit einem gebrauchten Fahrzeug erfolgen. Die mindestens erforderlichen Kosten werden durch die Verwaltung auf 20.000,00 € geschätzt.

Der Ersatz durch ein Neufahrzeug kann nur durch entsprechende Förderprogramme begleitet werden und erfordert eine Eigenanteil von mind. 40.000,00 €. Zudem würde die Beantragungsphase bis hin zu einer möglichen Auftragserteilung mind. 2 Jahre in Anspruch nehmen. Während dieser Zeit wäre die Feuerwehr nicht einsatzbereit.

Der Ersatz im Rahmen der durch die Verwaltung vorgeschlagenen Haushaltsmittel wäre für einen Zeitraum von 5 – 7 Jahren zu betrachten.

 

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließ die Bereitstellung der erforderlichen Mittel in Höhe von 20.000,00 €r die Beschaffung eines Löschgruppenfahrzeuges LF 10/6 als Ersatzbeschaffung für das irreparable vorhandene Löschgruppenfahrzeug. Die Mittel sind aus der allgemeinen Deckung zur Verfügung zu stellen. Die Verwaltung wird mit der Umsetzung der Maßnahme beauftragt.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

dafür:

6

dagegen:

0

enth.:

0

 

 

Beschluss gefasst wie vorgeschlagen