22.08.2019 - 6.1 Hauptsatzung der Gemeinde Witzin

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Hüller erläutert die Beschlussvorlage.

Herr Urbschat ist der Meinung, dass man transparenter sein sollte. Er stellt einen Antrag darauf, dass die Einwohner in der Einwohnerfragestunde (§ 3 HS) auch Fragen zu den Tagesordnungspunkten stellen können. Es wird rege diskutiert.

 

Herr Urbschat fragt, ob bei finanziellen Fragen auch jemand anderes einladen kann, außer der Bürgermeister. Herr Hüller verneint dies.

 

Herr Urbschat fragt nach den Wertgrenzen bei Entscheidungen des Bürgermeisters. Frau Toparkus erklärt, dass diese in § 7 der Hauptsatzung stehen. Bei Eilentscheidungen keine Wertgrenzen.

 

Herr Hüller läßt über den Antrag von Herrn Urbschat abstimmen. Der Antrag wird mit 5 Gegnstimmen und einer Zustimmung abgelehnt.

 

 

Begründung:

Gemäß § 5 Absatz 2 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) hat jede Gemeinde eine Hauptsatzung zu erlassen. Die derzeit gültige Hauptsatzung soll erneuert werden, um die aktuellen Gesetzmäßigkeiten einzubringen und die Arbeit der Gemeinde transparenter zu gestalten. U.a. sollen die Paragrafen zur Besetzung der Ausschüsse und ihrer Aufgaben, die finanziellen Handlungsspielräume, Entschädigungen für den Bürgermeister und die weiteren Mitglieder sowie die öffentlichen Bekanntmachungen neu geregelt werden.

 

 

 

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die Hauptsatzung der Gemeinde Witzin.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

dafür:

        5

dagegen:

0

enth.:

1

 

 

Beschluss gefasst wie vorgeschlagen

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Anlagen zur Vorlage