24.09.2019 - 4.3 Hundesteuersatzung

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Wortprotokoll

Die Hundesteuersatzung wird an den Ausschuss für Tourismus, Kultur, Umwelt und Ordnung gegeben, mit der Bitte zu prüfen, inwieweit aus ordnungspolitischer Sicht eine Erhöhung des Steuersatzes für den 1. gefährlichen  Hund und für jeden weiteren gefährlichen Hund umgesetzt werden soll. Die vorliegende Satzung ist aus dem Jahre 2010. Die Steuersätze sollen insbesondere für die gefährlichen Hunde angepasst werden.

 

Eine Anfrage: Wo kann der Hundehalter für seinen Hund einen Wesenstest beantragen?

 

Anmerkung der Verwaltung: