24.09.2019 - 4.1 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

 

Nach reger Diskussion wird vorgeschlagen für die Gleichstellungsbeauftragte 50 % des Höchstsatzes einzusetzen.

 

Begründung:

Aufgrund der am 06.06.2019 beschlossenen Entschädigungsverordnung M-V wurde die Hauptsatzung überarbeitet und entsprechend geändert.

Bei den Aufwandsentschädigungen handelt es sich um Höchstbeträge.

 

 

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Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung Sternberg beschließt die vorliegende 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Sternberg. Die Deckung der Mehrkosten erfolgt aus dem Gesamthaushalt.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

dafür:

7

dagegen:

0

enth.:

0

 

Der Finanzausschuss empfiehlt mit den vorgenannten Änderungen der Stadtvertretung die Beschlussfassung.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://sternberg.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=4002&TOLFDNR=35361&selfaction=print