12.12.2019 - 6.1 Beschluss über die Aufstellung des vorhabenbezo...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Begründung:

 

Die Vorhabenträger Carolin und Peter Amberger (Am Koppelbruch Nr. 5, 19412 Brüel, OT Thurow) beabsichtigen auf ihrem Grundstück nördlich des bestehenden Wohnhauses die Errichtung eines Einfamilienhauses. Da dieser Bereich gegenwärtig im bauplanungsrechtlichen Außenbereich liegt, ist die Erstellung eines B-Plans erforderlich, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die geplante Wohnnutzung zu schaffen. Die Vorhabenträger haben gegenüber der Stadt Brüel die Einleitung eines entsprechenden Bebauungsplanverfahrens beantragt.

Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen B-Plans Nr. 7 befindet sich am westlichen Ortsrand von Thurow und schließt hier an den per Satzung festgelegten im Zusammenhang bebauten Ortsteil an. Der Geltungsbereich ist auf der Übersichtskarte dargestellt. 

Da sich die geplante Wohnfläche im Anschluss an den im Zusammenhang bebauten Ortsteil befindet, kann dieser Bebauungsplan nach § 13b Abs. BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden. Dazu ist das Bebauungsplanverfahren bis spätestens zum 31. Dezember 2019 förmlich einzuleiten. Der Satzungsbeschluss ist bis zum 31. Dezember 2021 zu fassen. Für Bebauungspläne nach § 13b BauGB mit einer Grundfläche von weniger als 10.000 m² entfallen die Durchführung einer Umweltprüfung, der Umweltbericht, die zusammenfassende Erklärung sowie die Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung.

Der Beschluss über die Aufstellung des B-Plans Nr. 7 ist ortsüblich bekanntzumachen.

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Beschluss:

 

1. Die Stadtvertretung der Stadt Brüel beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 7 "Wohnfläche am Koppelbruch" für einen Teilbereich des Flurstücks 156/2, Flur 1, Gemarkung Thurow (siehe Übersichtskarte). 

 

2. Das Bebauungsplanverfahren wird nach § 13b BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.

 

3. Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 entsprechend der Hauptsatzung der Stadt Brüel ortsüblich bekanntzumachen.

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Abstimmungsergebnis:

 

Anz. der Mitglieder:

12

 

dafür:

12

dagegen:

0

enth.:

0

 

Beschluss gefasst wie vorgeschlagen

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://sternberg.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=4029&TOLFDNR=35991&selfaction=print