05.02.2020 - 5 Beratung zu Hebesätzen für 1. Nachtragshaushalt
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Datum:
- Mi, 05.02.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
Wortprotokoll
Herr Taubenheim erläutert:
Hebesätze Stadt Sternberg Grundsteuer A 320; Grundsteuer B 400; Gewerbesteuer 350
Landesdurchschnitt Grundsteuer A 323; Grundsteuer B 427 und Gewerbesteuer 381
Die Landesregierung empfiehlt die Hebesätze auf 20 Punkte über dem Landesdurchschnitt anzuheben, sofern sich die betreffende Gemeinde in Haushaltskonsolidierung befindet.
Konsequenzen, wenn die Empfehlung nicht umgesetzt wird
- bei Förderprogrammen keine Berücksichtigung
- Auswirkung auf Schlüsselzuweisungen
Aufgrund des neuen FAG müssen wir die Hebesätze erhöhen.
Die Hebesätze sollen angeblich bis 2023 festgeschrieben werden.
Auswirkungen für die Bürger zwischen 20 - 30 € im Jahr bei ca. 800 m² Grundstücksfläche.
Bei den Gewerbetreibenden ist es unterschiedlich, aber erträglich.
Herr Taubenheim empfiehlt die Erhöhung.
2020 Erhöhung auf
Grundsteuer A 31.500 € 33.800 €
Grundsteuer B 313.000€ 349.000 €
Gewerbesteuer 1.370.000 €. 1.500.000 €
Herr Taubenheim zeigt an seinem Grundstück auf, dass sich die Grundsteuer B um 26,00 €/Jahr erhöhen würde.
Folgende Nivellierungshebesätze aus dem Orientierungsdatenerlass vom 30.10.2019 liegen vor:
Grundsteuer A von 323 % Erhöhung auf 343 %
Grundsteuer B von 427 % Erhöhung auf 447 %
Gewerbesteuer von 381 % Erhöhung auf 401 %
Diese Hebesätze werden bei den Berechnungen zur Steuerkraft einschließlich bis zum Jahr 2023 Berücksichtigung finden.
Nach eingehender Diskussion schlägt Herr Dr. Winkler vor, die Erhöhung der Hebesätze zur Beratung in die Fraktionen zu geben.
Die Verwaltung soll für die Grundstückseigentümer (Grundsteuer B) sowie für größere Mietobjekte z.B. Karl-Marx-Straße (pro m2) die Werte entsprechend des Landesdurchschnittes ermitteln.