16.12.2019 - 6.1 Beschluß über die Anpassung der Entschädigungss...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.1
- Gremium:
- Gemeindevertretung Mustin
- Datum:
- Mo, 16.12.2019
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bürger- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Eckardt Meyer
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Begründung:
Am 01. Januar 2014 wurde die Verordnung über die Entschädigung von Funktionsinhabern der Freiwilligen Feuerwehr FwEntSchVO neu erlassen.
In der VO werden die Höchstsätze der Aufwandsentschädigungen für Funktionsträger neu geregelt. Es besteht zwischenzeitlich der Bedarf, die bisherigen Entschädigungssätze für Funktionsinhaber der FFW anzupassen. Mit der Neuregelung von 2014 besteht auch die Möglichkeit, Personen mit besonderen Aufgaben in der Wehr eine angemessene Entschädigung zu gewähren.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Mustin beschließt die Anpassung der Aufwandsentschädigung zum 1. Januar 2020 entsprechend der nachfolgenden Tabelle. Die erforderlichen Mittel sind in die Nachtragshaushaltsplanung für 2020 einzustellen
Funktion | Bisherige Regelung in € | Vorschlag in € | JA | NEIN | Enth |
Wehrführer einer Feuerwehr | 80,00 | 140,00 | 6 |
| 1 |
Stellv. Wehrführer einer Feuerwehr | 40,00 | 70,00 | 6 |
| 1 |
Mitglied der Wehrführung in Funktion (Vorstand) | 0,00 | 20,00 | 6 |
| 1 |
Jugendwart (falls vorhanden)
| 0,00 | 30,00 | 6 |
| 1 |
Fahrzeug- und Gerätewart (mit bis zu 2 Fahrzeugen) | 0,00 | 30,00 | 6 |
| 1 |
Atemschutzgerätewarte (nur nach Lehrgangsabschluß) | 0,00 | 20,00 | 6 |
| 1 |
Bei Ausführung von mehreren Funktionen wird die jeweils höhere Entschädigung erstattet.