16.12.2019 - 6.1 Beschluß über die Anpassung der Entschädigungss...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Begründung:

Am 01. Januar 2014 wurde die Verordnung über die Entschädigung von Funktionsinhabern der Freiwilligen Feuerwehr FwEntSchVO neu erlassen.

In der VO werden die Höchstsätze der Aufwandsentschädigungen für Funktionsträger neu geregelt. Es besteht zwischenzeitlich der Bedarf, die bisherigen Entschädigungssätze für Funktionsinhaber der FFW anzupassen. Mit der Neuregelung von 2014 besteht auch die Möglichkeit, Personen mit besonderen Aufgaben in der Wehr eine angemessene Entschädigung zu gewähren.

 

 

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung Mustin beschließt die Anpassung der Aufwandsentschädigung zum 1. Januar 2020 entsprechend der nachfolgenden Tabelle. Die erforderlichen Mittel sind in die Nachtragshaushaltsplanung für 2020 einzustellen

 

 

Funktion

Bisherige Regelung

in €

Vorschlag

in €

JA

NEIN

Enth

Wehrführer

einer Feuerwehr

80,00

140,00

6

 

1

Stellv. Wehrführer

einer Feuerwehr

40,00

70,00

6

 

1

Mitglied der Wehrführung in Funktion (Vorstand)

0,00

20,00

6

 

1

Jugendwart (falls vorhanden)

 

0,00

30,00

6

 

1

Fahrzeug- und Gerätewart (mit bis zu 2 Fahrzeugen)

0,00

30,00

6

 

1

Atemschutzgerätewarte (nur nach Lehrgangsabschluß)

0,00

20,00

6

 

1

 

Bei Ausführung von mehreren Funktionen wird die jeweils höhere Entschädigung erstattet.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

dafür:

6

dagegen:

0

enth.:

1

 

 

Beschluss gefasst wie vorgeschlagen

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