19.12.2019 - 7 Hundebadestrand

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Wortprotokoll

Es gibt Anregungen durch einige Bürger, ob nicht die Möglichkeit für einen Hundebadestrand besteht.

Am See wäre durch die Gemeinde ein Grundstück zu erwerben, was dafür passen würde. Die BVVG will ein Grundstück veräußern (Flurstück 27 = Zuwegung zum alten Bootshaus). Die Gemeinde besitzt das Flurstück 29 schon, hat aber keine Wegerechte über das Flurstück 27. Somit wäre es von Vortei, die beiden Grundstücke zusammenzuführen und somit ein zusammenhängendes Grundstück daraus zu machen. Der Grunstückspreis beträgt ca. 2530€ im Rahmen der Flurneuordnung.  Die Gemeindevertretung befürwortet einheitlich den Grundstückserwerb.

Ob daraus ein Hundebadestrand werden kann, ist noch offen. Darüber wird später nochmal beraten.Es soll bald eine Vor-Ort-Begehung durchgeführt werden.