09.12.2019 - 7.1 Festsetzung Gestaltung Vorgärten und Einfriedun...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.1
- Datum:
- Mo, 09.12.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
Wortprotokoll
Bei der Bezeichnung „Einfriedungen“ handelt es sich um einen allgemeinen Begriff für Hecken, Zäune und Mauern.
Die Gestaltung des Vorgartens sollte nicht nur mit Steinen erfolgen – ausgenommen sind Wege, Auffahrten sowie Versickerungen, welche verkieselt werden dürfen.
Es liegt der Vorschlag vor, die unterschiedlichen Einfriedungen zu benennen und zu begrenzen.
Gewächse und Gehölze bis 1,80 m
Zäune bis 0,80 m
feste Wände bis 1,50 m
Herr Erke erläutert, dass die Einschränkungen nicht nachvollziehbar sind und die Auflagen für die Bürger sehr streng und unflexibel.
Herr Lübcke spricht sich auch gegen die Steingärten aus, möchte dies aber nicht generell verbieten.
Es sollte die Formulierung „ländliche Gestaltung“ gewählt werden.
Gabionen und Wände -> nicht zulässig (laut aktueller Fassung)
Festlegung:
- 2/3 des Vorgartens sollen begrünt werden.
- Gabionen sollen gestrichen werden (Abstimmung: 2 dagegen, 3 dafür) und sind somit in Vorgärten erlaubt.
- Einfriedungen sowie deren Höhen, wie oben bereits besprochen, festlegen.
Die Mitglieder des Ausschusses sind sich einig, dass die Festlegungen Berücksichtigung finden sollen.