09.12.2019 - 7.2 30 km/h Zone Bahnhofstraße sowie Verkehrszählun...

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Wortprotokoll

 

Herr Lange erläutert: Bei der Bahnhofstraße handelt es sich um eine wenig befahrene Straße, die fast ausschließlich von Anliegern genutzt wird.

 

Herr Erke erwidert, dass dort eine 30 km/h Zone festgelegt werden müsste.

 

Herr Lange erklärt dazu, dass die Verkehrsbehörde dem nicht zustimmt. Einzelne Straßen können nur in 30 km/h Zonen eingestuft werden, wenn dort eine Gefährdung für bestimmte Personengruppen vorliegt (z.B. Schulen, Kindergärten, Unfallschwerpunkte).

 

Es ist bereits eine Prüfung durch den Landkreis erfolgt. Hierfür ist für die Stadt ein Bescheid erlassen worden, worin konkret benannt wird, dass die Bahnhofstraße nicht als Einbahnstraße und nicht als 30 km/h Zone ausgewiesen werden darf.

 

Herr Lange erläutert weiter, dass für die Schmiedestraße keine Verkehrszählung mehr stattfinden muss hinsichtlich der Begrenzung auf 7,5 Tonnen, da ab Einmündung Vogelstangenberg bereits die 30 km/h Zone besteht sowie die Begrenzung auf 7,5 Tonnen.

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