07.09.2020 - 7.3 Fusion der Sparkassen Parchim-Lübz und Mecklenb...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Beschlussvorlage wurde ein gemeinsamer Änderungsantrag „Fusion der Sparkassen Parchim-Lübz und Mecklenburg-Schwerin“ beigefügt. Dieser liegt allen Stadtvertretern in schriftlicher Art vor.

Frau Müller erklärt, dass die CDU-Fraktion der Fusion positiv gegenüber steht, aber bitte unter dem Aspekt, dass die Fusion auf Augenhöhe aller Häuser erfolgt.

Auch Herr Dr. Winkler will eine starke Sparkasse, aber möchte betont wissen, dass es eine wirtschaftliche Veranlassung (Umstände durch schwieriges Geschäftsgebiet) für diese Fusion gibt.

 

Herr Fichelmann weist daruf hin, dass der gemeinsame Änderungsantrag allen Stadtvertretern vorliegt und bittet um Abstimmung zu diesem Antrag.

 

 

Begründung:

Gem. § 2 Abs. 1 SpKG M-V sind Sparkassen selbständige Wirtschaftsunternehmen in kommunaler Trägerschaft, mit der Aufgabe, auf der Grundlage der Markt- und Wettbewerbserfordernisse für ihr Geschäftsgebiet den Wettbewerb zu stärken und die angemessene und ausreichende Versorgung aller Bevölkerungskreise und insbesondere des Mittelstandes mit geld- und kreditwirtschaftlichen Leistungen auch in der Fläche ihres Geschäftsgebietes sicherzustellen. Sie unterstützen die Aufgabenerfüllung der Kommunen im wirtschaftlichen, regionalpolitischen, sozialen und kulturellen Bereich.

 

Diese Aufgaben werden im Landkreis Ludwigslust-Parchim durch die Sparkassen Parchim-Lübz und Mecklenburg-Schwerin wahrgenommen. Träger der Sparkasse Parchim-Lübz ist dabei der Zweckverband Sparkasse Parchim-Lübz, dem neben dem Landkreis Ludwigslust-Parchim aus historischen Gründen noch die Städte Parchim, Lübz und Sternberg angehören. Träger der Sparkasse Mecklenburg-Schwerin ist der Sparkassenzweckverband Mecklenburg-Schwerin, dem die Landeshauptstadt Schwerin und der Landkreis Ludwigslust-Parchim als Träger angehören.

 

Um die Aufgabenwahrnehmung nach § 2 Abs. 1 SpkG für die Zukunft weiter zu sichern und zu stärken, wird die Vereinigung der beiden im Landkreis tätigen Sparkassen Mecklenburg-Schwerin und Parchim-Lübz vorgeschlagen. Dies soll im Wege der Gesamtrechtsnachfolge in Form einer Vereinigung beider Sparkassen auf Basis von § 28 Abs. 1 Nr. 2 SpkG M-V erfolgen und damit eine Sparkasse Mecklenburg-Schwerin in Trägerschaft des Sparkassenzweckverbandes für die Sparkasse Mecklenburg-Schwerin mit den Mitgliedern Landeshauptstadt Schwerin und Landkreis Ludwigslust-Parchim entstehen. Die Beteiligungen der Städte Lübz, Parchim und Sternberg, über den Sparkassenzweckverband an der Sparkasse Parchim-Lübz, gehen in diesem Zuge auf den Landkreis Ludwigslust-Parchim über.

 

Die Umsetzung zum 01.01.2021 soll mit dem beschlussgegenständlichen öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen allen Beteiligten gem. Anlage 1 erfolgen, der

 

  • die Vereinigung der Sparkassen selbst regelt (Art. 1),
  • die Übertragung der Trägerschaft der Städte Lübz, Parchim und Sternberg über den

Sparkassenzweckverband an der Sparkasse Parchim-Lübz auf den Landkreis bestimmt (Art. 

2),

  • die Neufassung der Verbandssatzung des Sparkassenzweckverbandes der Sparkasse Mecklenburg-Schwerin beinhaltet (Art. 3) und
  • die Aufhebung des Sparkassenzweckverbandes Parchim-Lübz regelt (Art 4).

 

Die künftige Zusammenarbeit unter den Mitgliedern im Sparkassenzweckverband Mecklenburg-Schwerin im Verhältnis zwischen den Verbandsmitgliedern Landkreis Ludwigslust-Parchim und Landeshauptstadt Schwerin regelt die Vereinbarung gem. Anlage 2. Die Anteilsverhältnisse der Träger verteilen sich wie folgt: 40 % Landeshauptstadt Schwerin und 60 % Landkreis Ludwigslust-Parchim. Schwerin, Parchim und Hagenow werden als herausgehobene Standorte dauerhaft bestimmt. Die Vereinbarung schließt insbesondere auch betriebsbedingte Kündigungen im Zuge der Fusion aus.

 

Weiterhin ist eine Erweiterung der Anzahl der Vertreter in der Verbandsversammlung auf 15 Vertreter vorgesehen. Damit können durch den Landkreis neben dem Landrat als geborenes Mitglied 8 weitere Vertreter bestimmt werden. Mithin stehen 3 Sitze zusätzlich zur Verfügung.   Ziel ist hierdurch auch weiter eine Einflussnahme auch aus dem Verbandsgebiet der bisherigen Sparkasse Parchim-Lübz und insbesondere auch der bisherigen Mitglieder des Sparkassenzweckverbandes Parchim-Lübz, die Städte Lübz, Sternberg und Parchim, die bislang mit eigenen Vertreter in der Verbandsversammlung vertreten waren, zu eröffnen. Dies könnte durch die Wahl entsprechender Vertreter dieser Städte durch den Kreistag erfolgen.

 

Zusatz:

Begründung zum gemeinsamen Änderungsantrag zum TOP 7.3

 

Bei den derzeitigen Verhandlungen gab es bisher neben dem Gutachten, welches in einer gemeinsamen Videokonferenz mit dem Kreisausschuss des Kreistages LUP, und den Stadtvertretungen der Trägerstädte, vorgestellt wurde, lediglich mündlich geäußerte Bekenntnisse zur zukünftigen Struktur nach der Sparkassenfusion.

 

Da beide Sparkassen, trotz der Krise um die NORD-LB in Verbindung mit erheblichen Verlusten, seit Jahren positive Betriebsergebnisse liefern, handelt es sich nicht um eine Krisensituation, welche zu der Fusion führt, sondern um eine sinnvolle betriebswirtschaftliche Entscheidung.

 

Trotzdem sollte die Fusion auf Augenhöhe erfolgen und damit keine Schlechterstellung der Häuser und ihrer Sparten hingenommen werden. Stattdessen ist besonders im Hinblick auf die Mitarbeiter und die Erhaltung der Standorte in den Städten und in der Fläche dafür Sorge zu tragen, dass eine ausgewogene Neustrukturierung erfolgt.

 

 

 

 

 

 

Marion Müller

Fraktionsvorsitzende

Dirk-Egbert Unger

Fraktionsvorsitzender

Irene Werner

Fraktionsvorsitzende

der CDU

der SPD

DIE LINKE

 

 

 

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Beschluss:

 

Die Stadtvertretung Sternberg möge beschließen:

 

  1. Die von der Stadt Sternberg entsandten Mitglieder in der Zweckverbandsversammlung des Zweckverbandes Sparkasse Parchim-Lübz werden gemäß § 156 Abs. 7 Kommunalverfassung M-V angewiesen, in der Zweckverbandsversammlung eine Vereinigung der Sparkasse Parchim-bz mit der Sparkasse Mecklenburg-Schwerin auf der Grundlage des § 28 Absatz 1 Ziffer 2 und Absatz 1a Sparkassengesetz M-V zum 1. Januar 2021 mit folgenden Maßgaben zuzustimmen:

 

a)     Die Vereinigung erfolgt auf dem Wege der Aufnahme der Sparkasse Parchim-Lübz durch die Sparkasse Mecklenburg-Schwerin

b)     Die Sparkasse Mecklenburg-Schwerin soll die Aktiven und Passiven der Sparkasse

Parchim-Lübz nach den Werten der Jahresbilanz zum 31.12.2020 im Wege der Gesamtrechtsnachfolge übernehmen. Sie soll in die mit den Bedienstetetn dieser Sparkassen abgeschlossenen Dienst-, Arbeits- und Berufsbildungsverträge eintreten

c)     Sitz der Sparkasse soll die Landeshauptstadt Schwerin sein

 

mit dem Vorbehalt, dass sich der Landrat mit den Vorständen der Sparkassen Parchim-Lübz  und Mecklenburg-Schwerin im Vorfeld des Beschlusses beider Zweckverbandsversammlungen in Form einer gemeinsamen Absichtserklärung zu den nachfolgenden Punkten schriftlich vereinbart haben und die Vereinbarung den Mitgliedern der Zweckverbandsversammlungen beider Zweckverbände schriftlich vorliegt:

a)     Die Umsetzung der vorgesehenen Veränderungen im Filialnetz, insbesondere die vorgesehenen Filialschließungen sind jeweils einzelfallbezogen zu betrachten und ihre Notwendigkeit gegenüber dem Verwaltungsrat zu begründen. Im Falle von  Filialschließungen wird ein angemessener Übergangszeitraum für die Umsetzung der als notwendig begründeten Schließungen festgelegt. Die Errichtung von notwendiger SB- Einrichtung an diesen Standorten, wird im Anschluss an etwaige Schließungen abgesichert.

 

b)     In Umsetzung der Fusion wird der Geschäftsverteilungsplan und das neue Organigramm der Fusionssparkasse dem Verwaltungsrat der Fusionssparkasse in seiner ersten Sitzung vorgestellt. Bei der Festlegung soll im Vorfeld folgendes beachtet werden:

 

  • Die Hauptstelle der Fusionssparkasse und der Vorstandssitz werden in Schwerin sein. Schwerin, Parchim und Hagenow werden als herausgehobene Standorte für Vertrieb und Stabs-/Betriebsbereiche ausgestaltet.

 

  • In Bezug auf die Zerlegung der Gewerbesteuer nach Lohnsummen wird der Vorstand im Rahmen von künftigen betriebswirtschaftlichen Optimierungen und damit einhergehenden möglichen Arbeitsplatzveränderungen stets ein ausbalanciertes Verhältnis zwischen den Standorten der Fusionssparkasse wahren.

 

c)      Zur gemeinschaftlichen Regelung der personalrelevanten Themen im Zusammenhang mit der Fusion wird eine Dienstvereinbarung „Fusion“ zwischen den Vertretern der Personalräte und den Vorständen beider Sparkassen ausgearbeitet. Hierbei sollen fusionsbedingte Kündigungen ausgeschlossen werden.

d)     In den Stiftungsbeirat für die Sparkassenstiftung im bisherigen Geschäftsbereich der Sparkasse Parchim-Lübz, ist künftig, nicht nur für die laufende Wahlperiode, je ein Vertreter der bisherigen Trägerstädte Parchim, Lübz und Sternberg zu wählen. Diese Festlegung ist in die Satzung der Stiftung aufzunehmen.

 

e)     Sofern die betriebswirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Fusionssparkasse es erlaubt, werden Vorstand und Verwaltungsrat der Fusionssparkasse in enger Abstimmung die getroffenen Vereinbarungen zum gesellschaftlichen Engagement der neuen Stiftung hinsichtlich eines möglichen Ausbaus prüfen. Dabei ist ein Verhältnis von:

 

  • 20 % für die Stiftungsregion Parchim/Lübz,
  • 40 % für die Stiftungsregion Ludwigslust/Hagenow
  • 40 % für die Stiftungsregion Landeshauptstadt Schwerin

 

bei Zustiftungen zu wahren.

Vorstand und Verwaltungsrat der Fusionssparkasse werden mittelfristig unter Wahrung der Anteilsverhältnisse beraten, wie das gesellschaftliche Engagement der beiden Stiftungen im Gebiet des Landkreises Ludwigslust-Parchim langfristig ausgewogen für das gesamte Kreisgebiet strukturiert werden kann und welche künftige Ausgestaltung für die beiden Stiftungen im Landkreis sinnvoll sein kann.

 

 

 

  1. Dem beigefügten öffentlich-rechtlichen Vertrag (Anlage 1) zwischen dem Sparkassenzweckverband Sparkasse Mecklenburg-Schwerin, dem Zweckverband Sparkasse Parchim-Lübz, der Landeshauptstadt Schwerin, dem Landkreis Ludwigslust Parchim und den Städten Parchim, Lübz und Sternberg betreffend die Übertragung der Trägerschaft für die Sparkasse Parchim-Lübz auf den Sparkassenzweckverband Mecklenburg-Schwerin sowie der Satzungsänderung für den Sparkassenzweckverband für die Sparkasse Mecklenburg-Schwerin wird zugestimmt. Der Bürgermeister wird ermächtigt, die entsprechenden Erklärungen abzugeben.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis zum gemeinsamen Änderungsantrag:

 

Anz. der Mitglieder:

15

 

dafür:

15

dagegen:

0

enth.:

0

 

 

 

 

Dann erfolgt die Abstimmung zum Beschlussvorschlag einschließlich des Änderungsantrages:

 

Abstimmungsergebnis:

 

Anz. der Mitglieder:

15

 

dafür:

14

dagegen:

0

enth.:

1

 

Beschlussvorschlag geändert

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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