02.12.2020 - 7.5 Haushaltssatzung und Haushaltsplan mit Anlagen ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Begründung:

Gemäß § 45 (1) Kommunalverfassung M-V hat die Stadt für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Nach § 45 (2) KV M-V kann die Haushaltssatzung für zwei Haushaltsjahre, nach Haushaltsjahren getrennt, enthalten.

Die Haushaltssatzung mit den vorgeschriebenen Anlagen ist gemäß § 47 KV M-V in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen.

 

 

 

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Beschluss:

 

Die Stadtvertretung Sternberg beschließt die Haushaltssatzung für die Jahre 2021 und 2022.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Anz. der Mitglieder:

15

davon anwesend 14

 

dafür:

13

dagegen:

0

enth.:

1

 

Beschluss gefasst wie vorgeschlagen