02.12.2020 - 7.7 Grundsatzbeschluß über eine Ersatzbeschaffung f...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.7
- Gremium:
- Stadtvertretung Sternberg
- Datum:
- Mi, 02.12.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bürger- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Eckardt Meyer
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Begründung:
Die Stadt Sternberg verfügt derzeit über 7 Einsatzfahrzeuge für die Freiwillige Feuerwehr:
1 Hilfeleistungslöschfahrzeug in Dienst gestellt 2004, 1 Rüstwagen in Dienst gestellt 1996 (wird 2021 durch neu ersetzt), 2 Mannschaftswagen in Dienst gestellt 2018 und 2019, 1 Hubretter (DLA(K)) in Dienst gestellt 2008, 1 Tanklöschfahrzeug in Dienst gestellt 2000 sowie den Einsatzleitwagen seit dem Jahr 2015.
Das Tanklöschfahrzeug hat mit 20 Jahren seine Nutzungsdauer erreicht und ist eines der ältesten Fahrzeuge der Stadt Sternberg. Nach einer Abschreibungszeit von 15 Jahren für Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr und einer Mindestnutzung von 20 Jahren besteht nunmehr die Notwendigkeit der Ersatzbeschaffung.
Vorgesehen ist ein Ersatz für das alte TLF 16/30 durch ein Tanklöschfahrzeug TLF 3000 (3.000 l Löschwasser) entsprechend der neuesten Normen für das Löschwesen. Mit der Beschaffung eines TLF 3.000 erfüllt die Stadt Sternberg die technischen Anforderungen und entspricht der Brandschutzbedarfsplanung 2020 des Amtes. In Beschaffungsfall ist von einer Planungssumme von 320.000,00 € auszugehen, sofern die Realisierung der Ersatzbeschaffung in der Haushaltsperiode 2021/22 beauftragt werden kann.
Der Grundsatzbeschluß ist erforderlich für die grundsätzliche Absichtserklärung der Stadt Sternberg zur Ersatzbeschaffung und bildet die Grundlage für die Beantragung einer Förderung beim Land sowie für Mittel der Feuerschutzsteuer durch den Landkreis
Beschluss:
Die Stadtvertretung Sternberg beschließt als Grundsatz, dass das Tanklöschfahrzeug der Stadt Sternberg zu ersetzen ist. Als Planungsansatz für die Ersatzbeschaffungsmaßnahme ist ein Investitionsvolumen von insgesamt 320.000,00 € anzusetzen. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die Planung der Maßnahme zu beginnen. Die erforderlichen Förderanträge sind vorzubereiten und an den Landkreis sowie an das Land einzureichen