09.12.2020 - 6.2 Entlastung des Schulverbandsvorstehers von der ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Begründung:

 

Aufgrund der Kommunalverfassung M-V in der Fassung vom 13.Juli 2011 § 60 i.V. mit der Gemeindehaushaltsverordnung und der Gemeindekassenverordnung ist jährlich bis spätestens 31.12. des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres nach Durchführung der Rechnungsprüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss, den Jahresabschluss zu beschließen.

Die Prüfung der Jahresabschlusses 2018 erfolgte durch den Rechnungsprüfungsausschuss des Schulverbandes Sternberg am 20.11.2019.

Nach Abschluss der Prüfung wurde festgestellt, dass der Schulverbandsversammlung die Entlastungserteilung vorbehaltlos vorgeschlagen werden kann.

Die Niederschrift über die Prüfung des Jahresabschlusses 2018 liegt diesem Beschluss bei.

 

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Beschluss:

 

Die Schulverbandsversammlung des Schulverbandes Sternberg beschließt gemäß § 60 (5) Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern auf der Grundlage der Niederschrift über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2018 des Rechnungsprüfungsausschusses  des Schulverbandes Sternberg

 

  1. Die Entlastung des Schulverbandsvorstehers für das Haushaltsjahr 2018

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Anz. der Mitglieder:

25

 

dafür:

14

dagegen:

0

enth.:

1

 

Beschluss gefasst wie vorgeschlagen

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://sternberg.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=4072&TOLFDNR=37834&selfaction=print