01.12.2020 - 7.2 Beschluss über den Brandschutzbedarfsplan 2020 ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Der Amtsvorsteher erteilt das Wort an Herrn Finke.

 

Herr Finke gibt ausführliche Erläuterungen zur Entstehung, dem Ablauf und den Ergebnissen zur Brandschutzbedarfsplanung für das Amt.

Die im Anschluss gestellten Fragen werden beantwortet.

Herr Löbel weist daraufhin, dass für die Feuerwehren im ländlichen Bereich die Fahrzeuge mit Allradantrieb standardmäßig ausgerüstet sein sollten.

Herr Taubenheim schlägt vor, den Hinweis für geländefähige Fahrzeuge in die Brandschutzbedarfsplanung aufzunehmen. Diesem wird zugestimmt.

 

Begründung:

Aufgrund des § 13 Absatz 3 der Feuerwehrorganisationsverordnung (FwOrgVO M-V vom 21.04.2017 GVOBl. M-V S. 84) ist jede Gemeinde verpflichtet, eine Brandschutzbedarfsplanung (BSBP) für die zukünftige Entwicklung des abwehrenden Brandschutzes in der Gemeinde zu erarbeiten bzw. nachzuweisen. Die Gemeinden haben im Rahmen einer Verwaltungsvereinbarung diese Aufgabe der Erarbeitung einer BSBP an das Amt übertragen. Eine Genehmigung dieser Vorgehensweise hat der Landkreises LUP als Fachaufsicht (FD 38) erteilt.

Mit Beschluss BV-842/2019 vom 14.11.2019 über die Vergabe und Auftragserteilung zur Erarbeitung einer BSBP unter Beteiligung der amtsangehörigen Gemeinden (Übernahme der Aufgabe der Gemeinden entsprechend des § 13 Absatz 3 der FwOrgVO vom 21. April 2017) wurde der Auftrag an die Firma Luelf & Rinke Sicherheitsberatung GmbH mit Sitz in 41747 Viersen vergeben, welche die in der Anlage enthaltene Brandschutzbedarfsplanung 2020 unter Beteiligung der Feuerwehren und der Verwaltung für das Amt erarbeitet und vorgelegt hat.

Der Fachdienst 38 des Landkreises Ludwigslust-Parchim hat mit Schreiben vom 16.11.2020 die vorliegende BSBP des Amtes bereits geprüft und genehmigt. Aus der BSBP sind der Bedarf und die Aufgaben der Gemeinden unseres Amtes für die Planung und Realisierung des abwehrenden Brandschutzes entnehmbar. Mit dem Beschluss und damit Inkraftsetzung der BSBP 2020 erfüllen die Gemeinden und das Amt die gesetzliche Aufgabe des § 2 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes M-V vom 21.12.2015 (GVOBl.M-V S. 612).

Die amtsangehörigen Gemeinden sollten durch eigene Beschlussfassung die BSBP bestätigen

 

 

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Beschluss:

Der Amtsausschuss des Amtes Sternberger Seenlandschaft beschließt die Brandschutzbedarfsplanung 2020 in vorliegender Fassung vom 1. Dezember 2020. Die Amtsverwaltung wird mit der Umsetzung der BSBP im Rahmen der Leistungsfähigkeiten der Gemeinden beauftragt.

Folgender Hinweis ist aufzunehmen:

Im ländlichen Bereich besteht die Notwendigkeit geländefähige Fahrzeuge anzuschaffen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Anz. der Mitglieder:

19

 

dafür:

15

dagegen:

0

enth.:

0

 

Beschluss gefasst wie vorgeschlagen