27.01.2020 - 8.2 Beschluß über die Anpassung der Aufwandsentschä...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Stein stellt fest, dass es durch die Anpassung zu einer jährlichen Mehrbelastung von 540€ kommt.

Herr Schröder verliest den Beschlussvorschlag.

 

Begründung:

 

Am 01. Januar 2014 wurde die Verordnung über die Entschädigung von Funktionsinhabern der Freiwilligen Feuerwehr FwEntSchVO neu erlassen. In der VO werden die Höchstsätze der Aufwandsentschädigungen für Funktionsträger neu geregelt. Es besteht zwischenzeitlich der Bedarf, die bisherigen Entschädigungssätze für Funktionsinhaber der FFW anzupassen.

Mit der Neuregelung von 2014 besteht auch die Möglichkeit, Personen mit besonderen Aufgaben in der Wehr eine angemessene Entschädigung zu gewähren. Diese Maßnahme ist zur Verbesserung der Arbeit in der Feuerwehr erforderlich.

Es wird vorgeschlaggen, die Anpassung der Aufwandsentschädigung entsprechend der in der Anlage befindlichen tabellarischen Aufzählung anzupassen.

 

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Kobrow beschließt die Anpassung der Aufwandsentschädigungr Funktionsinhaber der Freiwilligen Feuerwehr zum 1. Januar 2020 entsprechend der in der Anlage beigefügten Tabelle. Die erforderlichen Mittel sind in die Nachtragshaushaltsplanung für 2020 einzustellen.

Funktion

Bisherige Regelung

in €

Vorschlag

in €

chstsatz

§ 2 (1) EntSchVO

in €

Wehrführer

einer Feuerwehr

100,00

120,00

170,00

Stellv. Wehrführer

einer Feuerwehr

50,00

60,00

85,00

Jugendwart (falls vorhanden)

 

0,00

60,00

nicht angegeben

Fahrzeug- und Gerätewart (mit bis zu 2 Fahrzeugen)

15,00

30,00

nicht angegeben

Mitglied der Wehrführung mit zusätzlicher Aufgaben

0,00

20,00

nicht angegeben

Atemschutzgerätewarte (falls vorhanden)

0,00

15,00

nicht angegeben

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

dafür:

6

dagegen:

0

enth.:

0

 

Beschluss gefasst wie vorgeschlagen

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