28.05.2020 - 6.4 Satzungsbeschluss für den B-Plan Nr. 8 "Ortslag...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

 

Nach Beschluss durch Gemeindevertretung muss der B-Plan zur Genehmigung beim Landkreis eingereicht werden (3 Monate Bearbeitungsfrist), da kein Flächennutzungsplan vorliegt.

 

Begründung:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kuhlen-Wendorf hat am 29.09.2016 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 8 „Ortslage Ort Wendorf" als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren beschlossen.

 

Nach dem die Gemeindevertretung am 25.07.2019 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 8 gebilligt hatte, wurde die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchgeführt.

 

Die Abwägung der vorgebrachten Anregungen der Bürger u. der Träger öffentlicher Belange ist erfolgt.

 

Die Planzeichnung u. die Begründung des Bebauungsplans der Innenentwicklung Nr. 8 „Ortslage Ort Wendorf“ mit dem Bearbeitungsstand: Satzungsbeschluss werden gebilligt.

 

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kuhlen-Wendorf beschließt den Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 8 "Ortslage Ort Wendorf" gemäß § 10 BauGB als Satzung.

 

Der Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Anz. der Mitglieder:

7

 

dafür:

7

dagegen:

0

enth.:

0

 

Beschluss gefasst wie vorgeschlagen

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://sternberg.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=4085&TOLFDNR=36621&selfaction=print