22.06.2020 - 8.1 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Kobro...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Begründung:

Die Gemeindevertretung hat gemäß § 48 Abs. 2 Ziffer 2 KV M-V eine Nachtragshaushaltssatzung zu erfassen, wenn

 

-          im Ergebnishaushalt bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen bei einzelnen Aufwandspositionen in einem Verhältnis zu den Gesamtaufwendungen erheblichen Umfang getätigt werden sollen oder müssen; entsprechendes gilt im Finanzhaushalt für Auszahlungen

 

-          bisher nicht veranschlagte Auszahlungen für Investitionen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen

 

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung Kobrow beschließt die erste Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Anz. der Mitglieder:

7

 

dafür:

7

dagegen:

0

enth.:

0

 

Beschluss gefasst wie vorgeschlagen

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Anlagen zur Vorlage