10.03.2020 - 5.2 Beschluss über die Auslegung u. Trägerbeteiligu...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

 

Begründung:

 

Die Stadtvertretung Brüel hat mit dem Aufstellungsbeschluss am 12.12.2019 das Bauleitplanverfahren für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 7 „Wohnfläche am Koppelbruch“ im Ortsteil Thurow der Stadt Brüel eingeleitet. Das Bebauungsplanverfahren wird nach 13 b BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.

 

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Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung Brüel beschließt auf der heutigen Sitzung den Entwurf des Planes und der Begründung nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu unterrichten.

 

Die Stadtvertretung Brüel stimmt dem beiliegenden Entwurf des Planes und der Begründung zu.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Anz. der Mitglieder:

 

7

 

dafür:

6

dagegen:

0

enth.:

0

 

Der Ausschuss empfiehlt der Stadtvertretung die Beschlussfassung.

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Anlagen zur Vorlage