10.03.2020 - 6 Beratung zur Benutzungssatzung Roter See

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Wortprotokoll

 

Der Ausschuss berät über grundlegende Regelungen der Badenutzungsverordnung.

 

§ 2 Abs. 7 soll näher erläutert werden.

Der Badebereich soll genau definiert werden.

Es muss geklärt werden, wie zukünftig das Abstellen der Fahrräder erfolgen soll.

Es ist zu klären, ob der Parkplatz im Erholungsgebiet enthalten ist und was dies für Folgen hat.

 

Es werden einige Ergänzungen/Änderungen durch den Ausschuss vorgenommen:

 

§4 soll sich auf die Saison beziehen. Hier im speziellen auf die Angler – Regelung für Mai-September.

 

§3 soll genauer definiert werden (Fahrräder)!

- Fahrräder dort abstellen, wo auch die Motorräder geparkt werden

- Fahrradständer, um die Fahrräder ordentlich anschließen zu können.

 

Mit den Änderungen kann der Ausschuss die Beschlussfassung empfehlen.

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