10.03.2020 - 5.1 1. Nachtragshaushalt der Stadt Sternberg für da...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

 

Herr Dr. Winkler stellt im Namen der SPD-Fraktion folgenden Änderungsantrag:

 

Beschlussvorschlag:

In Abänderung des von der Verwaltung vorgelegten Entwurfes der 1. Nachtragshaushaltssatzung und Haushaltsplan der Stadt Sternberg für das Haushaltsjahr 2020 möge die Stadtvertretung folgende Änderung zum Verwaltungsentwurf beschließen:

Die Festsetzung der Hebesätze in § 5 der Haushaltssatzung erhält folgende Fassung:

 

§ 5 Hebesätze

 

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

  1. Grundsteuer

a)      Für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen  

(Grundsteuer A)  von bisher 320 v.H. auf 330 v.H.

b)      Für die Grundstücke  von bisher 400 v.H. auf 400v.H. (unverändert)  

(Grundsteuer B)     

  1. Gewerbesteuer   von bisher 350 v.H. auf 380 v.H.

 

Begründung:

Die Landesregierung empfiehlt die Hebesätze auf 20 Punkte über dem Landesdurchschnitt anzuheben, sofern sich die betreffende Gemeinde in Haushaltskonsolidierung befindet. Dies trifft auf die Stadt Sternberg nicht zu.

 

Zudem ist für den Landesdurchschnitt maßgeblich, dass dieser im Wesentlichen über alle Steuerarten hinweg erreicht wird.

 

Herr Dr. Winkler erläutert den Änderungsantrag ausführlich und bittet um weitere Wortmeldungen.

 

Frau Toparkus erläutert anhand des vorliegenden Ergebnis- und Finanzhaushaltes die Auswirkungen der Steuererhöhungen gemäß § 5 der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020. Trotz Einnahmeerhöhung Grundsteuer A Veränderung gegenüber dem bisherigen Ansatz – 2000,00 €, Grundsteuer B – 15.300,00 € und Gewerbesteuer + 27.000,00 €. Eine moderate Anhebung der Hebesätze zeigt der Landesregierung auf, dass die Stadt Sternberg ihre Einnahmemöglichkeiten weiter ausschöpft, um die in Aussicht gestellten Fördermittel in voller Höhe in Anspruch zu nehmen.

 

Herr Rettig bringt zum Ausdruck, dass alle Bürgerinnen und Bürger, alle Landwirtschaftsbetriebe und alle Gewerbetreibende an der Erhöhung der Hebesätze gleichmäßig beteiligt werden sollten.

 

Herr Dr. Winkler stellt fest, dass es bei den Bürgerinnen und Bürger zu keiner Erhöhung kommen soll (siehe Antrag SPD-Fraktion), aber die Unternehmer wie z.B. die Kapitalgesellschaften sollen entsprechend der Erhöhung auf 380 v.H. beteiligt werden.

 

Herr Taubenheim erläutert die Anpassung der vorliegenden Hebesätze gemäß des Beschlusses des Hauptausschusses wie folgt:

 

Grundsteuer A  von bisher 320 v.H. auf 325 v.H

Grundsteuer B  von bisher 400 v.H. auf 425 v.H.

Gewerbesteuer  von bisher 350 v.H. auf 375 v.H.

 

Die moderate Anpassung zeigt eine gleichmäßige Belastung auf alle Realsteuern aus.

Bei Grundsteuer A eine Einnahme von 493,00 €/Jahr, bei Grundsteuer B 19.000,00 € (pro Grundstücksgröße 700 m2 mit einem Eigenheim bebaut ca. 16,00 €/Jahr) und bei Gewerbesteuer ca. 98.000,00 €. Demgegenüber stehen Einsparungen bei der Absenkung der Regenwassergebühr (für bebaute Grundstücke) von ca. 64.000,00 €. Die Mehrbelastung von 19.000,00 € bei der Grundsteuer B im Haushaltsjahr 2020 wird im Saldo 44.000,00 €/Jahr an die Bürger erstattet (Stadtwerke).

 

Herr Göschel bittet um ein Rederecht.

Herr Dr. Winkler erklärt Herrn Göschel, dass er nach der Geschäftsordnung der Stadtvertretung Sternberg ihm kein Rederecht erteilen kann.

 

Frau Toparkus erläutert das vorliegende Investitionsprogramm. Die Nachfrage von Herrn Materlik kann durch Frau Toparkus nachträglich erläutert werden. Die Auszahlung für die Investition Spielplatzgestaltung ist in Höhe von 10.500,00 € unter dem Projekt 3650002001 ausgewiesen.

 

Abstimmung zum Änderungsantrag der SPD-Fraktion:

 

Ja-Stimmen: 2 Nein-Stimmen:  2 Enthaltungen:  2

 

 

 

Begründung:

Die Stadtvertretung hat gemäß § 48 Abs. 2 Ziffer 2 KV M-V eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn

  • im Ergebnishaushalt bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen bei einzelnen Aufwandspositionen in einem im Verhältnis zu den Gesamtaufwendungen erheblichen Umfang getätigt werden sollen oder müssen; entsprechendes gilt im Finanzhaushalt für Auszahlungen oder
  • bisher nicht veranschlagte Auszahlungen für Investitionen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen

 

 

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung Sternberg beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Anz. der Mitglieder:

7

 

dafür:

4

dagegen:

1

enth.:

1

 

 

Der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtvertretung Sternberg die Beschlussfassung.

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Anlagen zur Vorlage

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