17.09.2020 - 6.1 Beschluss für einen Städtebaulichen Vertrag für...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.1
- Gremium:
- Gemeindevertretung Witzin
- Datum:
- Do., 17.09.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bau und Liegenschaften
- Bearbeiter:
- Rolf Brümmer
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Stephan Birkholz erklärt sich zu diesem Punkt befangen, da der Investor sein Bruder ist. Er nimmt an der Diskussion sowie an der Abstimmung zu diesem TOP nicht teil und setzt sich zu den Gästen.
Herr Urbschat trägt verschiedene Fragen vor, die im Vorfeld nicht beantwortet wurden. Er bittet dies zu bedenken und rät von der Umsetzung des Projektes zur jetzigen Zeit ab. Er hält die Idee für „unausgegoren“ und bedenklich. Die Sache sei von den Gemeindevertretern in ihrer Gesamtheit nicht zu überschauen. Er weiß, dass es in der Witziner Gemeinde nicht nur Zuspruch zu diesem Projekt gibt. Er schlägt die Beratung in den Ausschüssen mit Sachverständigen zu Klärung vor. Schließlich sei der Städtebauliche Vertrag auch wichtig als Grundlage für den anstehenden entsprechenden Grundstückskaufvertrag.
Der Bürgermeister erklärt dazu, dass die Willensbildung schon über 1 Jahr läuft, in Ausschuss- und Gemeindevertretersitzungen beraten wurde und eine Einwohnerversammlung informierte. Die Fragen hätten alle inzwischen gestellt und geklärt werden können.
Begründung:
Die Gemeinde Witzin wird in Zusammenarbeit mit dem Investor ein Bebauungsplan aufstellen, um Baurecht für den Neubau des Wohngemeinschaftsprojektes Witzin herzustellen. Die Gemeinde Witzin schließt mit dem Investor einen Städtebaulichen Vertrag ab, der die Kostenübernahme für das Bauleitplanverfahren regelt. Die Gemeinde Witzin wird von allen anfallenden Kosten freigestellt, die sich im Rahmen der Bauleitplanung für die Bauvorhaben ergeben.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Witzin beschließt auf der heutigen Sitzung den Städtebaulichen Vertrag zur Kostenübernahme für das B-Planverfahren Wohngemeinschaftsprojekt Witzin.
Der Bürgermeister der Gemeinde Witzin wird ermächtigt, den im Anhang befindlichen Städtebaulichen Vertrag zu unterzeichnen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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115,3 kB
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