26.05.2020 - 8.2 Aufstellungsbeschluss für den Vorhabenbezogenen...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Begründung:

Der Vorhabenträger, Herr Rudolf Bonde, beabsichtigt auf seinem Grundstück südwestlich der L 16 zwischen Hohen Pritz und Ruester Krug eine Werkhalle zu errichten. Da dieser Bereich gegenwärtig im bauplanungsrechtlichen Sinne hierfür nicht überplant ist, ist die Erstellung eines B-Planes erforderlich. Es sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine gewerbliche Nutzung geschaffen werden. Der Vorhabenträger hat gegenüber der Gemeinde Hohen Pritz die Einleitung eines entsprechenden Bebauungsplanverfahrens beantragt.

 

Der Geltungsbereich befindet sich südwestlich der Landesstraße L 16, zwischen der Ortslage Hohen Pritz u. Ruester Krug, u. wird weiterhin von Ackerflächen umgrenzt, die die Windkraftanlagen umschließen. Der Geltungsbereich ist auf der Übersichtskarte dargestellt.

 

Der Vorhabenträger übernimmt alle anfallenden Kosten des Bauleitplanverfahrens u. stellt die Gemeinde Hohen Pritz von allen Kosten frei. Hierzu wird zwischen der Gemeinde u. dem Vorhabenträger ein Städtebaulicher Vertrag geschlossen.

 

 

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Beschluss:

 

  1. Die Gemeindevertretung Hohen Pritz beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 5 „Werkhalle am Windpark“r das Flurstück 123 der Flur 4 der Gemarkung Hohen Pritz (siehe Übersichtskarte).
  2. Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs .1 BauGB entsprechend der Hauptsatzung der Gemeinde Hohen Pritz bekanntzumachen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Anz. der Mitglieder:

7

 

dafür:

6

dagegen:

0

enth.:

0

 

 

Beschluss gefasst wie vorgeschlagen

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://sternberg.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=4123&TOLFDNR=36659&selfaction=print